DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-12-16 |
+++ 20 Jahre BürgerStiftung Hamburg +++ „Lebensräume für Jung und Alt“ – ein aktuelles Konzept wird 25 +++ Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie veröffentlicht +++ Jährliches Spendenvolumen in Deutschland liegt bei 33,9 Milliarden +++
Grüss Gott, verehrte Leserinnen und Leser. Es weihnachtet, und passend zu dieser gefühlsreichen Zeit haben wir heute ein Thema auf dem Tisch, bei dem man behutsam sein muss. Diplomatisches Geschick ist gefordert, damit man niemandem zu nahe tritt.
Stiftungen gibt es in Europa seit über 2000 Jahren. Diese Institutionen mit einer langen Geschichte werden als karitative Einrichtungen zukünftig genauso wie heute Fürsorge für die Schwächsten der Gesellschaft leisten oder Traditionen und Kulturen pflegen und bewahren. Darüber hinaus entstehen gegenwärtig aber wichtige neue Formen operativen philanthropischen Handelns. Die „Stiftung der Zukunft“ wird darauf spezialisiert sein, wichtige Beiträge zur Entwicklung wirksamer Lösungen für komplexe gesellschaftliche Probleme zu leisten, wie ungerechte Bildungssysteme oder den Klimawandel.
Die Governance-Debatten – ob Good Governance, Corporate Governance oder Nonprofit-Governance – waren und sind nach wie vor getrieben von der Überlegung, wie Transparenz gefördert, Effizienz gesteigert, Partizipation ermöglicht und Verantwortlichkeit geschaffen werden kann unter gleichzeitiger Beachtung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gerechtigkeit. Ausgehend von den entwicklungspolitischen Forderungen Ende der 1980er Jahre, schwingen die Abgrenzungen zu Vetternwirtschaft und Korruption immer noch mit.
Mit der Arbeit „Sheep’s Head“ aus der Serie „The Value of Art“ erweitert das Künstlerduo Christa Sommerer und Laurent Mignonneau die Kunstgattung des Readymade – eigentlich ja als Integration von Alltagsgegenständen in einen kreativen, künstlerischen Kontext definiert – und verleiht dem Ganzen zudem eine interaktive Komponente.
Obwohl sich viele Menschen von den Kirchen abwenden, bleiben christliche Begriffe und Werte immer noch bestimmend für unser Denken und Handeln. So ist der Altruismus ein wesentlicher Bestandteil des christlichen Glaubens und bezeichnet die Fähigkeit zur Nächstenliebe. Als Gegensatz zur Eigenliebe bleibt sie eine caritative Verpflichtung der Einzelperson zum Dienst an Hilfsbedürftigen. Die zentrale Frage ist: Ist der Altruismus tatsächlich so selbstlos, wie es ihm oft unterstellt wird.
„Jedes Kind hat die Chance auf ein gutes Leben – egal, wie viel Geld oder Bildung seine Eltern haben.“ So definiert die gemeinnützige Stiftung „Teach For Austria“ ihre „Vision“ für das Jahr 2050. Die heutige Realität ist leider weit davon entfernt: Laut dem „Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2017“ hängt der Bildungserfolg in keinem anderen EU-Land so stark von Einkommen, Status und Bildungsniveau der Eltern ab wie in Österreich.
Nachhaltige Kapitalanlagen gelten als eine Lösung für viele Probleme: Sie verbessern die Welt, indem „Gutes“ finanziert und „Schlechtem“ Mittel entzogen wird. In Zeiten fehlender Zinsen sollen sie als Impact Investments einen direkten Weg zur Erreichung des Stiftungszwecks ermöglichen. Bei genauer Betrachtung bleibt von diesen Versprechungen aber leider nur sehr wenig übrig. Schlimmstenfalls kann sogar die effiziente Erreichung des Stiftungsziels konterkariert werden.
Am 21. August 2019 legte die Bundesbank erstmals in ihrer Geschichte eine 30-jährige Bundesanleihe mit einem Negativzins auf und die Umlaufrendite aller öffentlichen Anleihen lag bei minus 0,66 %. An diesen Auswirkungen der seit Jahren andauernden Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank leiden auch viele vermögensverwaltende Stiftungen, die für ihr angelegtes Kapitalvermögen bereits zum Teil Strafzinsen zahlen müssen. Viele gemeinnützige Förderstiftungen wurden in einer Zeit errichtet, als es noch durchschnittlich 5–6 % Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere mit jährlichen Ausschüttungen gab.
Golfkrieg, Asienkrise, Dotcom-Blase, 9/11, Enron-Skandal, Finanz- und Bankenkrise, Griechenlandbankrott, China-Crash, usw.: Seit der Normierung des Deutschen Aktienindex auf 1.000 Punkte Anfang 1988 gab es praktisch in jedem Jahr mindestens einen guten Grund, sich von Aktieninvestments fernzuhalten. Dennoch notiert der DAX aktuell bei ca. 13.000 Punkten, was einem Zuwachs von 1.300 % bzw. einer durchschnittlichen Rendite von 8,6 % p. a. entspricht. Der S&P 500 startete Ende des 19. Jahrhunderts sogar nur mit vier (!) Punkten. Jetzt – fast 150 Jahre später – notiert er bei über 3.100 Zählern (+77.500 %).
Im Zusammenhang mit Stiftungen und NPO trifft man Menschen mit bemerkenswerten Persönlichkeiten, mit genialen Ideen und einer enormen Schaffenskraft. Zwischen Eigeninteresse und Gemeinsinn ist ein schmaler Grat feststellbar – allerdings kann der verpönte Eigensinn Grosses bewegen.
Sponsoring zwischen gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen oder GmbHs und Unternehmen wird in der Regel unter den Gesichtspunkten der Abgrenzung zu Spenden, der zutreffenden ertrag- und umsatzsteuerlichen Erfassung und der steuerlichen Optimierung diskutiert. Diese steuerliche Prägung mag ein Grund dafür sein, dass rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Sponsoringvereinbarungen in der Praxis häufig zu kurz kommen. Die Vereinbarungen sind oftmals lückenhaft, was Auslegungsfragen aufwirft und zu Anwendungsproblemen führt.
Was von Todes wegen erworben wird, unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes – ErbStG). Wird allerdings eine steuerbegünstigte Organisation als Erbin eingesetzt oder erhält sie ein Vermächtnis, bleibt dieser Erwerb steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG).
Gerichtsurteile
Bescheid nach § 60 a Abs. 1 AO trotz entgegenstehenden Anwendungserlasses?
Urteil des BFH vom 27.09.2018, V R 48/16
Die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung beginnt mit dem Tod des Stifters
Urteil des BFH v. 06.06.2019, V R 50/17
+++ Stiftung Liebenau und Oberteuringen vereinbaren Kooperation +++ Konzept gegen die Einsamkeit im Alter +++
+++ Laureus Sport for Good ernennt neuen Botschafter +++ Bettina Model verstärkt stiftungsmarktplatz.eu +++ Westfalen-Initiative: Neue Spitze für Siftungskuratorium +++ Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung mit neuen Gesichtern +++
+++ Deutscher Engagementpreis 2019 verliehen +++ Prof. Dr. Michael Göring mit Günther Buch-Preis geehrt +++ EWE-Stiftung: MINT-Lehrer des Jahres ausgezeichnet +++ Kurt-Hartwig-Siemers-Wissenschaftspreis 2019 geht an Heiko Puls +++ Bewerbung für „Förderpott.Ruhr 2020“ ab Januar +++ Prof. Dr. Holm Schneider erhält Care-for-Rare Science Award 2019 +++ Eine Viertelmillion Euro für soziale Bewegungen +++ Der Comicbuchpreis 2020 geht an „Sibylla“ +++ Quinoa Bildung erhält Roman Herzog Preis 2019 +++
+++ Stuttgarter Stiftungstag: die Kunst des Netzwerkens +++ Kooperation zum Thema Exil von Körber-Stiftung und Kampnagel +++
Stiftungen erleben derzeit einen erneuten Boom und zwar gerade Familienstiftungen. Also vor allem privatnützige, aber auch gemeinnützige Formen. Dabei handelt es sich um alle möglichen Varianten von Unternehmensträgerstiftungen, die im Zusammenhang mit dem neuen Erbschaftssteuergesetz 2016 und der dort eingefügten Verschonungsbedarfsprüfung eine Rolle spielen. Ein weiterer Anlass zur Nutzung dieses Instruments ist die wachsende Internationalität von Unternehmerfamilien und die für deren Mitglieder gegebenenfalls teure Wegzugsbesteuerung, die vermieden werden soll.
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