DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2009.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-01 |
Am 16.12.2008 wurde die Kunststiftung im Museum Ludwig Köln von der Bezirksregierung Köln als rechtsfähig anerkannt, nachdem der Rat der Stadt zuvor mehrheitlich Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung beschlossen hatte. Sie ist die einzige selbstständige Stiftung innerhalb der Kölner Stadtverwaltung und eine der ersten Kunststiftungen einer deutschen Gemeinde, die ausschließlich der Akquisition und Arrondierung des Kunstbesitzes von Sammlungen moderner und zeitgenössischer Kunst dient.
Die Anschläge des 11.9.2001 in den USA verwundeten die europäischen Zivilgesellschaften gleichermaßen. Das Aufatmen nach dem Ende des Kalten Krieges, die Hoffnung auf ein „Ende der Geschichte“, auf eine Weltordnung ohne erbitterte ideologische Konflikte stellte sich als trügerisch heraus. Die Bürger Europas sahen sich plötzlich wieder der Sprengkraft kultureller und religiöser Konflikte ausgesetzt. Die Furcht vor einem „Kampf der Kulturen“ mit einem sich zunehmend radikalisierenden Islam lag in der Luft.
Im Jahre 1990 wurde proFonds offiziell gegründet, damals noch als Arbeitsgemeinschaft für gemeinnützige Stiftungen (AGES). Der Impuls dazu war auf einer ersten Tagung im Herbst 1989 gesetzt worden. Heute, nach 20 Jahren, kann der einzige schweizerische Dachverband von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen aller Tätigkeits- und Finanzierungsformen auf eine intensive und erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken.
In Washington existiert eine beeindruckende Landschaft von Think Tanks, sog. Denkfabriken, die in dieser Vielfalt in Deutschland bisher nicht zu finden sind. Das Spektrum reicht von weltweit bekannten Einrichtungen wie der „Brookings Institution“ über die erst 1999 gegründete und mittlerweile in den USA viel beachtete „New America Foundation“ bis hin zu kleinen Organisation wie dem “Center for Complexity and Public Policy“. Eine Reise nach Washington D.C. im Jahr 2005 gab den Anstoß zum Projekt „Zentrum für gesellschaftlichen Fortschritt“, das nun in Frankfurt mit der Unterstützung von Stiftungen realisiert wird.
Spätestens seit Richard Florida wissen wir es: Für die Entfaltung kreativer Fähigkeiten sind kulturelle Umfeldbedingungen entscheidend. Ein vielfältiges Angebot ist deshalb ein nicht zu unterschätzender Vorteil eines Unternehmensstandortes. Auch deshalb binden einige deutsche Unternehmen das Kultursponsoring konsequent in ihre CSR-Strategie ein. Beispielhaft dafür stehen BASF in Ludwigshafen und BAYER in Leverkusen.
Die jüngsten Europawahlen haben wieder demonstriert: Europa ist immer noch eher ein Projekt der politischen Eliten als der Bürgerinnen und Bürger. Eine europäische Zivilgesellschaft mitzugestalten ist nicht zuletzt eine Herausforderung für Stiftungen. Das European Foundation Centre (EFC) wirbt dafür seit Jahren und fordert auch deshalb ein europäisches Stiftungsstatut, so wie es längst eine Europäische Aktiengesellschaft gibt. EUSTORY zeigt, wie europäische Stiftungen und Nonprofit-Organisationen auch heute schon erfolgreich kooperieren.
Die von dem Unternehmer Hans-Georg Karg (1921- 2003) und seiner Frau Adelheid (1921-2004) gegründete Karg-Stiftung unterstützt seit 1989 Modellprojekte in der Förderung hochbegabter Kinder und Jugendlicher. Sie vergibt nun zum ersten Mal den mit 50.000 € dotierten Karg-Preis für Modellprojekte in der Hochbegabtenförderung, der am 30.10.2009 im Rahmen der Feierlichkeiten zum 20. Jubiläum verliehen wird.
Das Gelingen des „Europäischen Projekts“ hängt von der Identifikation der Bürger mit „ihrem“ Europa ab. In Jahrzehnten der wachsenden Integration haben gemeinsame Erfahrungen die Grundlage für gemeinsame Verantwortung gelegt. Das Wohlergehen in der Union ist nicht nur durch die Regierungen und den Ministerrat sowie die Europäischen Organe zu gewährleisten. Vielmehr wollen und müssen sich die Bürger selbst in der Zivilgesellschaft an dieser Verantwortung beteiligen. Für direkte Beiträge zum Gemeinwohl Europas fehlt es bisher an geeigneten Instrumenten. Die soeben wiedergewählte Europäische Kommission hat mit ihrem Amtsantritt die Chance, dies zu ändern.
Um ihre satzungsmäßigen Ziele zu verwirklichen, stehen der Stiftung üblicherweise Erträge aus dem Dotationskapital und ggf. Spenden zur Verfügung. Oft ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen dem altruistischen Auftrag und der Chance, höchstmögliche Erträge zu erzielen, um möglichst viele Projekte im Sinne der Satzung durchführen zu können. Die Stiftung aber sollte wegen ihrer „ewigen“ Lebensdauer und einer ausgeprägten ethischen Verantwortung sog. nachhaltige Ansprüche erfüllen.
Die Mehrzahl deutscher Stiftungen investiert in klassische, durch das Investmentgesetz regulierte Aktien-, Renten- und Immobilienfonds. Diese Anlagen sind risikodiversifiziert allokiert, werden von professioneller Hand verwaltet und bleiben in der steuerbegünstigten Sphäre der Vermögensverwaltung. Das neue Fondsvehikel der Investmentaktiengesellschaft (InvAG) erhält die genannten Vorteile und ermöglicht Stiftungen für die Verwaltung ihres Vermögens ein Mehr an Einflussnahme auf das Fondsmanagement.
Vereine und Stiftungen sind in der Schweiz – ebenso wie in Deutschland – die gängigen Rechtsformen gemeinnütziger Organisationen, wobei wesentliche Unterschiede sowohl unter rechtlichen wie auch unter Governance- Aspekten bestehen. In jüngster Zeit lassen sich vermehrt Transformationen von Vereinen zu Stiftungen nachweisen. Das Centre for Philanthropy Studies (CEPS) der Universität Basel führt zurzeit ein Forschungsprojekt durch, welches die Folgen von Transformationen aus juristischer und betriebswirtschaftlicher Perspektive untersucht.
Der Gründungsboom von Bürgerstiftungen seit Anfang 2000 hat Deutschland weltweit bereits auf Platz zwei der Länder mit den meisten Bürgerstiftungen katapultiert. Nur in den USA, wo 1914 die weltweit erste Bürgerstiftung entstand, existiert eine größere Anzahl. In vielen Städten, Gemeinden und Regionen in Deutschland nehmen die 257 deutschen Bürgerstiftungen wichtige Funktionen wahr, da sie Vereine und Initiativen vernetzen, bürgerschaftliches Engagement fördern und regionale Projekte unterstützen.
Die wachsende Zahl rechtsfähiger Stiftungen veranlasst Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden in immer stärkerem Maße dazu, den Stiftungen die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer aufzuerlegen. Nur selten sind aber die Geschäftsabläufe dieser Stiftungen so umfangreich und kompliziert, dass die einzelne Prüfung durch die Stiftungsaufsicht in sachlicher Hinsicht nicht geleistet werden könnte. Das Problem ist wohl eher die Bewältigung der schieren Menge.
Die derzeitige Situation an den Kapitalmärkten erinnert an die Jahre 2000 und 2001. Damals wie heute verzeichneten zahlreiche Stiftungen nachhaltige Wertverluste im Stiftungsvermögen. Die Handlungsalternativen waren und sind durch die Gesetzeslage eingeschränkt, denn Stiftungen stehen im Spannungsfeld zwischen Erhalt des Stiftungsvermögens und der zeitnahen Verwendung von zweckgebundenen Mitteln. Mietimmobilien liefern i.d.R. langfristig planbare und stabile Cashflows (Zahlungsströme); aufgrund der überwiegend indexierten Mietverträge bieten die Einnahmen zusätzlich einen Inflationsausgleich.
Die Kurseinbrüche an den Aktienmärkten 2008, der (Total-)Ausfall von Anleiheschuldnern bei festverzinslichen Wertpapieren und die aktuell sehr volatilen Börsen haben bei vielen Stiftungen zu erheblichen Verlusten geführt. Im Online-Seminar „Zeitgemäße Vermögensverwaltung für Stiftungen“ ging es darum, wie gemeinnützige Stiftungen heute investieren sollten.
Nicht zuletzt die immer wichtigere Rolle, die Stiftungen im Sozialstaat einnehmen, führt dazu, dass immer häufiger Forderungen nach Kontrolle und Information erhoben werden; gleichwohl gibt es für sie bis heute keine einheitlich geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung, Prüfung und Publizität. Die Geschäftsführung einer Stiftung hat aber umfassend Verantwortung im betrieblichen, steuerlichen und rechtlichen Bereich wahrzunehmen. Eine genaue und aktuelle Zahlenbasis verschafft ihr dabei Klarheit bei der Beantwortung vieler Fragen. Eine effiziente Rechnungslegung und ein wirksames Controlling unterstützen die Einhaltung der Anforderungen aus Satzung und Gesetz.
Europapolitisch dominiert das Ziel der Gewährleistung eines unverfälschten Wettbewerbs. Daher wird die EU derzeit nicht als Zusammenschluss von Sozialstaaten wahrgenommen, sondern als ein herzustellender Markt. Auf diesem Markt stehen die gemeinwohlorientierten Träger sozialer Dienste im Wettbewerb mit kommerziellen nichtprivilegierten Anbietern. Die Mitgliedstaaten haben traditionell Förderkonzepte entwickelt, um ihre Verantwortung für die Gewährleistung der Daseinsvorsorge wahrzunehmen.
Betrachtet man die Mikrofinanzierung in einer weltweiten Perspektive und sucht nach einem prägenden Wesensmerkmal, so ist es dieses: Wirtschaftlich armen Bevölkerungsschichten den Zugang zu Basisfinanzdienstleistungen zu ermöglichen, zu Sparen, Krediten und Versicherungen. Aber funktioniert dies auf allen Kontinenten?
Der Stiftungszweck „Völkerverständigung“ eröffnet ein breites Spektrum an Förderprogrammen, das die heutige Stiftungslandschaft maßgeblich prägt. Peter Theiner gibt einen eindrucksvollen Überblick über die Fülle und Vielfalt stifterischen Handelns in diesem Bereich. Anhand des beispielhaften Wirkens des Unternehmers und Philanthropen Robert Bosch, der die Pflege der internationalen Beziehungen als vordringliche Aufgabe erachtete, betrachtet Theiner die Entwicklung dieses vergleichsweise jungen Fördergebiets aus historischer Perspektive.
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