DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-24 |
+++ Ausgezeichnet: Hans-Kilian-Preis 2019 für Ashis Nandy +++ Bank für Sozialwirtschaft eröffnet neues Spendenportal +++ Abgabefrist für Steuererklärungen ab 2019 verlängert +++ Nachhaltig vernetzt: Netzwerk Stiften im Münsterland gegründet +++
Stephansdom, Riesenrad, Spanische Hofreitschule, Schloss Schönbrunn. Wer in Wien vor allem das sehen will, sollte keine Stadtführung bei den „Supertramps“ buchen. Der Spaziergang, auf den diese Guides ihre Gäste mitnehmen, ist voll von ungewöhnlichen „Sehens- und Hörenswürdigkeiten“, über die nichts im Reiseführer steht. Er führt ins Wien der Obdachlosen, das die Guides gut kennen. Sie alle sind oder waren obdachlos, die Führungen sind für sie ein Weg zurück in eine gesicherte Existenz.
Mit dem 1000-Kretzer-Schein aus der Serie „Support Art ... (Don‘t) Buy A King“ wird diesmal ein Beispiel des Künstlergeldes aus dem Bestand der Geldkunst-Sammlung Haupt vorgestellt, das für die humorig-hintersinnige Sicht auf Währungsphänomene steht.
#workhacks sind kurz und bündig minimalinvasive Eingriffe in die Zusammenarbeit, die für grundsätzliche Verhaltensveränderungen den Boden bereiten sollen. Anders als die Methoden, mit denen bisher versucht wurde, Veränderungen in Unternehmen voranzutreiben, setzen sie auf der Ebene der Mitarbeitenden und ihrer unmittelbaren Umgebung an.
Eine wirkungsvolle Foundation Governance ist ein wichtiger Faktor für eine effektive und professionelle Tätigkeit der Stiftungsorgane und damit ein Garant dafür, dass die Stiftung ihren Zweck dauerhaft und nachhaltig nach dem Willen des Stifters verwirklicht. Doch was verbirgt sich hinter dem modischen Begriff der Foundation Governance? Was zeichnet eine wirkungsvolle Foundation Governance aus? Und welche Gestaltungselemente stehen dem Stifter zur Verfügung? Diese Fragen sollen zusammen mit Beispielen in drei Beiträgen beantwortet werden.
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) setzt sich für Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen ein. Für dieses Ziel bringt die DKJS Akteure aus Staat, Wirtschaft, Praxis und Zivilgesellschaft zusammen und entwickelt mit ihnen praktische Antworten auf aktuelle Herausforderungen im Bildungssystem. Seit einigen Jahren setzt die DKJS nun auf digitale Innovation. Dadurch sollen Prozesse einfacher und transparenter werden. Außerdem konnte die Stiftung dadurch ihre interne Kommunikation neu gestalten.
Foundation Governance – die Verwandtschaft mit Corporate Governance ist unverwechselbar. Auch die Definitionen zeigen eine große Ähnlichkeit: Wörtlich übersetzt heißt Corporate Governance „körperschaftliche Steuerung“. Foundation Governance wird mit „Stiftungssteuerung“ übersetzt.
Die klassischen Stiftungen sind von der anhaltenden Niedrigzinsphase in ihrem Kernanliegen betroffen. Gemeinnützige Stiftungen sehen sich zunehmend nicht mehr in der Lage, ihre Förderzwecke in dem gewünschten bzw. satzungsmäßigen Umfang nachzukommen. Trotz teilweise sehr hohem, millionenstarkem Stiftungsvermögen bleibt es ihnen gesetzlich regelmäßig verwehrt, auf dieses Grundstockvermögen, selbst in anhaltenden schwierigen Zeiten, zurückzugreifen: Es muss in seinem Bestand unangetastet bleiben.
Über zu enge Regulierungen und hohe Bürokratiebelastungen ärgern sich viele ehrenamtliche Organmitglieder in gemeinnützigen Organisationen. Auch in Bürgerstiftungen ist das so. Die Anmeldung zum Transparenzregister – das lediglich so heißt, aber keinen nennenswerten Beitrag zur Transparenz leistet – und die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung haben 2018 vielerorts zu Unmut geführt.
Robo-Advice, die Vermögensverwaltung ohne Einfluss von Menschen, ist in aller Munde. Deren Anbieter versprechen nicht nur billiger, sondern auch besser zu sein als die traditionelle Beratung und Verwaltung durch Menschen. Welches Geschäftsmodell liegt dem Robo-Advice zugrunde? Gibt es Alternativen, die vielleicht besser sind?
Bei der Kapitalanlage über Investmentfonds sind Verwahrstellen ein steter Begleiter. Als maßgebliche Kontrollinstanz sind sie für einen effektiven Anlegerschutz zuständig. Das Gros ihrer Kernaufgaben ist dabei vom Regulator eindeutig bestimmt. Auf den ersten Blick treten die meisten Anbieter daher mit ähnlichen Leistungsversprechen an. Verfehlt wäre dennoch, die Auswahl einer Verwahrstelle dem Zufall zu überlassen oder allein von Kostenerwägungen abhängig zu machen.
Es ist allgemein anerkannt, dass sich auch steuerbegünstigte Körperschaften politisch äußern dürfen. Fraglich ist allerdings, wann die Grenze zur sogenannten Einflussnahme auf die allgemeine politische Willensbildung und öffentliche Meinung überschritten wird. Aktuell wird diese Thematik anhand des Trägervereines von ATTAC öffentlichkeitswirksam diskutiert. Zur Gemeinnützigkeit des ATTAC-Trägervereins bezog nunmehr der Bundesfinanzhof (Urteil vom 10.1.2019; Az. V R 60/17, DStR 2019, 439 ff.) Stellung.
In der Diskussion über die Ausgestaltung der Foundation Governance bleibt bislang die staatliche Stiftungsaufsicht weitgehend ausgespart. Dabei hat diese ein originäres Interesse an einer guten Governance der Stiftungen. Durch eine stärkere Orientierung an der Governance bei der Ausrichtung ihres aufsichtlichen Handelns könnte sie Impulse für die Weiterentwicklung der Foundation Governance setzen.
Eine Situation, die in der Praxis nicht selten ist: Die NPO ist von einem langjährigen Förderer informiert worden, dass er sie als Erbin eingesetzt hat. Doch nach seinem Tode wird keine entsprechende letztwillige Verfügung aufgefunden. Der Nachlass geht an den nächsterreichbaren Angehörigen, den der Erblasser jedoch auf keinen Fall bedenken wollte, denn er habe sich „nie gekümmert“. Als er aber vom Tod seines Verwandten erfuhr, war er der Erste in der Wohnung . . . „Wer zuerst in der Wohnung ist, erbt.“
Gerichtsurteile
Vertretung eines Vorstandsmitglieds einer Stiftung („Aldi-Nord-Fall“)
OVG Schleswig (3. Senat), Urteil vom 07.12.2017 – 3 LB 3/17 BeckRS 2017, 147724, NZG 2018, 950
Steuerpflicht von Erträgen aus Aktiengeschäften einer gemeinnützigen Körperschaft
FG Hessen, Beschluss vom 17.08.2018 – 4 V 1131/17 BeckRS 2018, 20110
Um die personellen Strukturen hinter Organisationen zu dokumentieren, wurde ein Transparenzregister eingerichtet, in das wirtschaftlich Berechtigte digital einzutragen sind. Die Meldepflicht ergibt sich aus dem neuen Geldwäschegesetz, kurz GwG, das am 26.6.2017 in Kraft trat, und besteht seit dem 1.10.2017 auch für jede rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Die Jahresgebühr beträgt 2,50 €, wobei der dafür an sich individuell zurechenbare Vorteil durchaus fraglich ist.
+++ Ferry-Porsche-Stiftung startet Bildungsinitiative +++ Gerda Henkel Stiftung fördert Forschung 2018 mit 15,8 Millionen € +++ Klaus Tschira Stiftung fördert Juniorprofessur +++
+++ Dr. Anna Punke-Dresen verstärkt Schomerus +++ Stifterin Inge Sielmann verstorben +++
+++ Lohfert-Preis 2019 geht an Wiener Krankenhaus +++ Berliner mit Ehrenfelix 2019 ausgezeichnet +++
+++ Jahrestagung der Stiftung&Sponsoring am 14.11.2019 +++ 12. StiftungsIMPACT. Berlin – PLACE TO BE für internationale Stiftungen? +++
Investmentfonds in Form von Publikums- oder Spezialfonds stellen bei der Kapitalanlage von Stiftungen und anderen semi-professionellen Anlegern, wie beispielsweise Kommunen, Kirchen, Verbände, Universitäten etc., ein weit verbreitetes Anlagevehikel dar. Vor allem, wenn der Anlagebetrag für die Auflage eines eigenen Spezialfonds nicht ausreichend groß ist, eine hohe Flexibilität und Unabhängigkeit gegenüber dem Fondsmanagement gewünscht wird oder nur in eine ganz spezielle Anlageklasse mit einer breiten Diversifikation investiert werden soll, ist der Publikumsfonds häufig das ideale Anlageinstrument.
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