Über zu enge Regulierungen und hohe Bürokratiebelastungen ärgern sich viele ehrenamtliche Organmitglieder in gemeinnützigen Organisationen. Auch in Bürgerstiftungen ist das so. Die Anmeldung zum Transparenzregister – das lediglich so heißt, aber keinen nennenswerten Beitrag zur Transparenz leistet – und die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung haben 2018 vielerorts zu Unmut geführt. Zum Jahresbeginn 2019 setzt sich die Belastung ehrenamtlichen Engagements und insbesondere der Stiftungen und Bürgerstiftungen mit dem Systemwechsel beim Kapitalertragssteuerabzug fort.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.02.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-24 |
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