Stiftungen werden meist wegen ihrer Beiträge zum Gemeinwohl wahrgenommen, die sie im Rahmen der Verwirklichung ihres Stiftungszwecks leisten. Der Verwaltung des Stiftungsvermögens, das solche Leistungen erst ermöglicht, wurde demgegenüber in der Vergangenheit nur selten erhöhte Beachtung geschenkt. Ein Grund für diesen Mangel an Interesse mag in der konservativen Anlagestrategie liegen, die traditionell von den meisten Stiftungen verfolgt und typischerweise rein nach Risiko-Ertrags-Gesichtspunkten bestimmt wird. Eine wachsende Zahl an Stiftungen wendet sich allerdings von diesem Schema ab und orientiert sich hin zu einem „zweckbezogenen“ Investitionsansatz. Sie versuchen so, die Intensität ihrer Zweckverwirklichung dadurch zu potenzieren, dass sie Anlageformen auswählen, in denen das Kapital für Aktivitäten eingesetzt wird, die mit dem Zweck der investierenden Stiftung in Einklang oder zumindest in einer gewissen Beziehung stehen. Es soll also nicht bloß der Ertrag aus den Investitionen, sondern auch die Vermögensanlage an sich als Mittel zur Realisierung des Stiftungszwecks dienen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2012.06.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-12-01 |
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