DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-01 |
Im Jahr 1985 wurde die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gegründet und setzt sich seither für die Rettung bedrohter Kulturdenkmale und die Bewusstseinsbildung auf dem Gebiet der Denkmalpflege ein. Mehr als 150.000 regelmäßige Spender und Erlöse aus der Fernsehlotterie Glücksspirale haben dazu beigetragen, dass die Stiftung bislang ca. 340 Mio. € für den Denkmalschutz bereitstellen und damit mehr als 3.000 bedrohte Denkmale bewahren konnte.
Zwei Jahrzehnte Körber-Stiftung sind für mich geprägt durch wechselnde Aufgaben und immer neue Herausforderungen, die doch eines gemeinsam haben. Sie betreffen kontinuierlich die Frage: Wie kann Stiftungsarbeit in die Öffentlichkeit getragen werden?
Eine eigene Stiftung errichten? Eine schöne Sache! Nicht wenige haben diesen Gedanken. Gerade in Zeiten leerer Staatskassen ist jedes gesellschaftliche Engagement von Bürgern und Firmen willkommen und verdient Unterstützung. Doch oft bleibt es bei der guten Idee, denn die Kosten und der organisatorische Aufwand für die Errichtung und Verwaltung einer selbstständigen Stiftung oder auch die erforderliche Höhe des Stiftungskapitals, um die Stiftung auf ein solides Fundament zu stellen, schrecken so manchen ab. Um in diesen Fällen zu helfen, hat die Hamburger Sparkasse (Haspa) im Februar 2005 die Haspa Hamburg Stiftung gegründet.
Vor dem Jahr 2000 waren Unterhaltszahlungen an den Stifter aus Stiftungserträgen nur vereinzelt Gegenstand stiftungsrechtlicher Literatur. Mit der Erhöhung des Sonderausgabenabzugs durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen (v. 25.07.2000, BGBl. I 1034) und dem von der Sparkassen-Finanzgruppe in den Verkehr gebrachten Modell einer Publikumsstiftung, das erstmals einem breiten Publikum die Errichtung einer Stiftung mit Versorgungsleistungen näherbrachte, kam Bewegung in die Diskussion. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Magdeburg untersagte jedoch mit Verfügung vom Mai 2004 derartige Gestaltungsformen. Jüngere Entwicklungen bieten Anlass, die Thematik wieder aufzugreifen.
In der Debatte um die Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland wird regelmäßig gefordert, die interdisziplinäre Forschung auszubauen. Interdisziplinarität um ihrer selbst willen kann sicherlich kein Leitbild für zukünftige Forschungsstrategien sein. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass einige Forschungsgebiete von einer interdisziplinären Zusammenarbeit profitieren würden. Beispielhaft sei auf die Corporate-Governance-Debatte verwiesen, die sich - ausgehend von den USA - auch in Deutschland mittlerweile zu einem juristisch-ökonomischen Forschungsgebiet entwickelt hat. Non-Profit-Organisationen (NPO) sind ein weiteres Forschungsfeld, welches einen interdisziplinären Ansatz erforderlich macht.
Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind, wie Führungskräfte anderer juristischer Personen auch, einem erheblichen, persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Entgegen einer immer noch verbreiteten Meinung können auch ehrenamtliche Vorstandsmitglieder der Stiftung persönlich haften. Die Stiftungsorgane sind für die Beachtung der Stiftungssatzung sowie aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu. Viele Entscheidungen müssen jedoch unter Zeitdruck getroffen werden, selbst wenn sie hohe Risiken mit sich bringen und von großer finanzieller Tragweite sind.
Die Treuhandstiftung, auch unselbstständige, nicht rechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt, ist derzeit en vogue. Die mittlerweile sehr umfangreiche Fachliteratur preist sie regelmäßig als einfache, kostengünstige und flexible Alternative zur selbstständigen Stiftung an, die ihr gegenüber kompliziert, teuer und schwerfällig erscheint. Gegenüber dieser Euphorie ist Skepsis angebracht; die Treuhandstiftung hat auch Nachteile.
Seit 1919 besteht der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Im Auftrag der Bundesregierung betreut er die Gräber der im Ersten und Zweiten Weltkrieg gefallenen deutschen Soldaten im Ausland, zahlreiche Friedhöfe und Gedenkstätten in Deutschland sowie am Volkstrauertag zehntausende Gedenk- und Mahnveranstaltungen. Mit seiner Jugend- und Schularbeit zählt er zu den größten Veranstaltern internationaler Jugendbegegnungen in Deutschland. Die Ziele des Vereins werden in seinen Leitsätzen "Arbeit für den Frieden"; und "Versöhnung über den Gräbern" deutlich. Diese Aktivitäten setzen eine stabile finanzielle Basis voraus.
Bei Familienunternehmen ohne (geeigneten) Nachfolger kommt neben dem Verkauf des Unternehmens oder der Einsetzung eines Fremdgeschäftsführers die Errichtung einer unternehmensverbundenen Stiftung, insbesondere in Gestalt einer Doppelstiftung, in Betracht. Die mit ihr verbundenen Vorteile sind zahlreich. Über die Beteiligung der Familienstiftung ist z.B. sichergestellt, dass der Wille des Stifters in Hinblick auf die Unternehmenspolitik auch über seinen Tod hinaus maßgeblich bleibt. Handelt es sich allerdings um ein Unternehmen, an dem mehrere Familien beteiligt sind, können die unterschiedlichen Einflüsse in einer Familienstiftung nur noch schwer kanalisiert werden.
Ist beabsichtigt, eine gemeinnützige Stiftung in einer letztwilligen Verfügung zu begünstigen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob in diesem Zusammenhang die Anordnung einer Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) durch den Erblasser sinnvoll oder gar notwendig ist und wie diese ausgestaltet werden sollte. Der folgende Beitrag stellt insoweit Grundsätze der Testamentsvollstreckung dar.
Das Internet gleicht einem riesigen Eisfeld, in dem sich täglich Eisschollen verschieben und Stürme stündlich die Oberfläche neu modulieren. Niemand überblickt den stetigen Zuwachs, Um- und Abbau von Internetseiten. Es gibt Wörter, die in dieser Eiswüste keine Bedeutung haben. Dazu zählen Füllwörter wie „und“, „der“, „also“. Aber auch ein Begriff wie „soziale Organisation“ ist nicht besonders randscharf. Oder würden Sie auf der Suche nach einer speziellen Stiftung das Wortpaar „soziale Organisation“ bei Google eingeben? Bestimmt nicht.
Stiftungen müssen, obwohl sie untereinander kaum vergleichbar sind, eine gemeinsame Kultur und ein gemeinsames Selbstverständnis entwickeln, denn der Dritte Sektor braucht eine lebendige und professionelle Stiftungsszene. Momentan mangelt es jedoch an einer bewusst gesteuerten gemeinsamen Entwicklung und einem gesunden Selbstbewusstsein auf der Basis übereinstimmender Ziele. Dies schmälert die Rolle der Stiftungen im Bereich der von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden dominierten sozialen und gemeinnützigen Arbeit und schwächt die Einflussmöglichkeiten in Bezug auf ihre politischen Interessen.
Der Modernisierungsbedarf in der Berufsausbildung ist in den meisten Ländern Mittel- und Osteuropas unvermindert hoch. Das gilt insbesondere für die Qualifizierung von Mitarbeitern für Klein- und Mittelbetriebe. Stiftungen, die mit eigenen Projekten einen Modernisierungsbeitrag leisten wollen, müssen für ein gutes Gelingen meist mit staatlichen Stellen kooperieren und Projektpartner finden, die sich nicht nur beteiligen, sondern sich auch für den Erfolg oder Misserfolg mitverantwortlich zeichnen. Die nachfolgenden Erfahrungen beruhen auf dem deutsch-russischen Modellprojekt „Förderung des Handwerks durch Berufsausbildung“ der Eberhard-Schöck-Stiftung und der Regierung des Swerdlowsker Gebietes (1998 - 2005).
Ende November lagen die Renditen zehnjähriger Staatsanleihen in den USA bei 4,5 % und in Deutschland bei 3,75 %. Das ist erstaunlich niedrig, bedenkt man, dass die amerikanische Zentralbank Fed schon Mitte 2004 begonnen hatte, den Leitzins von 1 % auf mittlerweile 5,25 % anzuheben, gefolgt von der Europäischen Zentralbank (EZB), die den Leitzins aber von 2 % auf 3,5 % erhöht hat. Zur Erklärung dieses „Zinsrätsels“ (Alan Greenspan) wird auf eine erhöhte Glaubwürdigkeit der Notenbanken, den Preisauftrieb zu begrenzen, auf die starke Ausweitung der Liquidität in der Welt sowie auf eine hohe Sparneigung in Regionen wie China, OPEC-Staaten oder Russland verwiesen, die zu massiven Leistungsbilanzüberschüssen geführt hat.
Die langfristige Orientierung ist ein Wesensmerkmal von Stiftungen. Doch ist es nicht immer einfach, diese auch bei der Vermögensanlage durchzuhalten - müssen Stiftungen doch unterschiedliche, teilweise divergierende Zielsetzungen verfolgen. Vielfach werden kurzfristig hohe laufende Erträge benötigt, um die satzungsgemäßen Zwecke optimal verfolgen zu können. Mittel- bis langfristig besteht dadurch die Gefahr einer schleichenden Aufzehrung des Stiftungskapitals. Gerade Stiftungen mit nur geringer oder mittlerer Kapitalausstattung leiden häufig darunter, dass die Kapitalbasis langfristig nicht ausreichend gestärkt werden kann, weil notwendige Zuführungen aus den Erträgen nicht möglich sind.
Der Trust ist ein Konstrukt des angelsächsischen Rechts, dessen Geschichte bis ins Mittelalter zurückgeht. Er muss daher auch in einem Land des angelsächsischen Rechtskreises errichtet werden, um Gültigkeit zu erlangen. Großbritannien, seine Kanalinseln oder Gebiete in der Karibik sind beliebte Gastländer. Aber auch die pazifisch-asiatischen Destinationen, wie z.B. Singapur oder Neuseeland, erfreuen sich als Heimat internationaler Trusts immer größerer Beliebtheit. Trusts dienen der Nachlass- und Nachfolgeplanung sowie der Vermögenssicherung. Mit ihrer Hilfe wird festgelegt, wer ein Vermögen halten, verwalten und schließlich in welchen Teilen an welche Begünstigte verteilen soll.
In den letzten Wochen sorgte der geplante Verkauf des Gemäldes „House of Parliament“ von Claude Monet aus dem Krefelder Kaiser Wilhelm Museum und von Handschriften der Badischen Landesbibliothek für große Unruhe und zahlreiche Diskussionen in der Kulturpolitik. Zwar kommt es in beiden Fällen nun doch nicht zum Verkauf, Anlass sich beruhigt zurückzulehnen, bieten diese Entwicklungen aber lange nicht. Denn in Krefeld gaben nicht kulturpolitische Argumente den Ausschlag, das Gemälde nicht zu verkaufen, sondern die Aussicht, dass dem Museum nur ein Teil des Geldes aus dem Verkauf zu Gute käme.
Immer mehr Menschen entdecken die Möglichkeit des Stiftens und suchen Partner, mit denen sie ihre Vorhaben verwirklichen können. Gemeinnützige Einrichtungen stellen sich auf diesen Trend ein und gestalten eine Verbundstiftung. Potenziellen Stiftern fällt es mitunter schwer, die Marktlage zu überblicken. Mecking und Weger führen deshalb in die Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten treuhänderischer Stiftungsverwaltung ein und bieten einen aktuellen Marktüberblick.
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