DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-08 |
+++ Stiftungsinitiative #VertrauenMachtWirkung in Hamburg gegründet +++ United Charity sammelt Spenden mit Erlebnissen und Geschenken +++ Felix Burda Stiftung jetzt auf TikTok vertreten +++ Campact verliert Gemeinnützigkeit +++ Ein Ort der Geborgenheit und Begegnung: Olga und Josef Kögel Haus eingeweiht +++
Grüss Gott, liebe Leserinnen und Leser, passend zur Jahreszeit geht es heute um den Herbst des Lebens und die damit verbundenen Herausforderungen in unserer zunehmend digitalisierten Welt: Zwischen Leben und Tod: (Ver-)Erben im digitalen Zeitalter. Beim ersten Blick auf das heutige Leitthema war ich etwas ratlos – was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Ich bin kein „digital native“, eher ein „late digital immigrant“, und denke altersbedingt schon öfters über die notwendigen Regelungen nach, die man rechtzeitig vor der letzten Reise treffen sollte. Aber digital? Nun, in solchen Fällen hilft Nachdenken.
Die Journalistin Dr. Viviana Kasam ist Stifterin der Stiftung LILAH, Gründerin und Präsidentin von Braincircle Italien und Braincircle Lugano und Vizepräsidentin der Stiftung Federica Spitzer. Sie erzählt uns von ihrer großen Leidenschaft für die Neurowissenschaften und erklärt, welche Rolle das Mäzenatentum für Glück und die Gesundheit spielt.
Fundraising gewinnt für den Nonprofit-Sektor stetig an Bedeutung, zunehmend auch im Stiftungswesen. Denn bei rückläufigen Erträgen sind Stiftungen vermehrt auf zusätzliche Mittel angewiesen. Die Nachfrage nach qualifizierten Fundraising-Verantwortlichen steigt ebenso wie die Anforderungen an sie.
Die Stiftung Laureus Sport for Good und der leAD Sports Accelerator verfolgen in ihrer Kooperation das Ziel, unternehmerisches Denken in gemeinnützigen Organisationen zu fördern, ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit und soziale Wertschöpfung bei Start-Ups zu wecken und künftig gemeinsam die Gründung von Sozialunternehmen im Sportbereich zu unterstützen. So treffen jedes Jahr eine Woche lang internationale Sport-Startups auf gemeinnützige Sportprojekte, nehmen an Workshops und Vorträgen teil, tauschen sich aus und lernen voneinander.
Ob auf dem Weg zur Arbeit, in den eigenen vier Wänden oder in den großen Sportarenen der Welt – Games sind weltweit für Millionen von Menschen fester Bestandteil ihres Alltags. Auch wenn laut der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) fast jeder Zweite in Deutschland gelegentlich eine virtuelle Partie spielt, bleiben die Potenziale von Games und den dahinterstehenden Inhalten, Design-Ansätzen und Technologien allerdings größtenteils unerschlossen.
Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich bereits ehrenamtlich. Sie arbeiten also freiwillig und unentgeltlich in ihrer Freizeit oder über das normale Maß ihrer beruflichen Verpflichtung hinaus.
Zur Werkgruppe der Digital Art gehört die kleinformatige Arbeit von Maximilian Roganov (geboren 1984 in Moskau), die im Mittelpunkt dieser Vorstellung von Geldkunst-Werken aus dem Bestand der Sammlung Haupt steht.
Ebenso wie Stiftungen werden auch Vereine und Organisationen tagtäglich mit bürokratischen Hürden und einem hohen, teils kompliziertem Verwaltungsaufwand vor strukturelle sowie organisatorische Herausforderungen gestellt. Dies hat zur Folge, dass sich insbesondere kleine Vereine oder von Privatpersonen organisierte Initiativen weniger auf die Nachwuchs- und Projektarbeit konzentrieren können, sondern die vorhandenen Ressourcen stattdessen in die Erfüllung von Auflagen oder die Umsetzung von Rechtsvorgaben investieren müssen.
Die Digitalisierung des Alltags ist in all unsere Lebensbereiche vorgedrungen und beeinflusst das Leben umfassend – sogar über unseren Tod hinaus. Unser digitaler Nachlass wird zur Herausforderung. Was bedeutet diese Entwicklung für das Vererben und Erben? Und welche Auswirkungen hat diese Entwicklung für das Nachlass-Fundraising von gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen?
Seit Gründung der ersten Bürgerstiftung vor über 22 Jahren sind die Mitmach-Stiftungen in Deutschland immer weiter gewachsen. Dieser positive Trend setzt fort: Trotz Niedrigzinsen stiften die Menschen ungebrochen an Bürgerstiftungen. Dabei engagieren sich so viele Menschen wie nie zuvor für die Bürgerstiftungen. Wie der aktuelle „Report Bürgerstiftungen. Fakten und Trends 2019“ der Stiftung Aktive Bürgerschaft zeigt, haben sich das Stiftungskapital sowie die Anzahl der Geld- und Zeitstifter seit 2008 mehr als verdreifacht.
Die Österreichische Studentenförderungsstiftung wurde in den späten 50er-Jahren vom „Zentralausschuss der Österreichischen Hochschülerschaft“ (ÖH) gegründet. Als Stiftungsvermögen wurde das Nießbrauchsrecht an zwei Liegenschaften in Wien eingebracht und als Zweck die „Förderung von Hörern österreichischer Hochschulen“ festgelegt, der im Wesentlichen durch Bereitstellung und Verwaltung von Wohnraum zu erfüllen war. 60 Jahre später nennt sich manches anders, die damaligen Themen und ursprünglichen Aufgaben sind dennoch noch sehr aktuell.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25.5.2018 und ist damit seit über einem Jahr verpflichtend einzuhalten. Das Gesetz enthält viele Neuerungen gegenüber dem alten Datenschutzrecht und stellt viele Stiftungen und Vereine in ihrem Umgang mit personenbezogen Daten vor große Herausforderungen. Hinsichtlich der bisherigen Rechtsverfolgung, insbesondere zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verstößen gegen die DSGVO, soll mit diesem Beitrag eine erste Bilanz gezogen werden.
Steuerbegünstigte Organisationen kennen ihre Erblasser oftmals nicht. Ihnen ist daher auch Höhe und Zusammensetzung des geerbten Vermögens zunächst unbekannt. Die obligatorische Durchsuchung der vom Erblasser bewohnten Wohnung führt ebenfalls nicht immer zu einer vollständigen Vermögensübersicht.
Sponsoringeinnahmen leisten zur Finanzierung vieler Tätigkeiten gemeinnütziger Stiftungen einen erheblichen Beitrag. Ohne die Vermietung von Ausstellungsflächen (Standvermietungen) wären beispielsweise viele Kongress- und Tagungsveranstaltungen nicht finanzierbar. Umso wichtiger ist bei diesen und anderen Sponsoringleistungen eine geringe und rechtsichere Steuerbelastung.
Gerichtsurteile
Verschmelzung nach Umwandlungsgesetz bei Idealvereinen trotz abweichendem Anfallsberechtigten
Oberlandesgericht Düsseldorf (25. Zivilsenat), Beschluss vom 29.1.2019 – 25 Wx 53/18, BeckRS 2019, 5608; vorgehend: Amtsgericht Wuppertal, Beschluss vom 4.7.2018 – VR2169 VR 2169
Erlöschen der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen auf eine nichtrechtsfähige gemeinnützige Stiftung nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG
LfSt Bayern, Vfg. v. 9.1.2019 – S 3840.1.1 – 3/5 St 34 Karte 2 DStR 2019, 166
+++ Bund gründet Stiftung für Ehrenamt +++ Bürgerstiftungen gewinnen weiter an Attraktivität +++ Medienkompetenz in Grundschule und Kita +++
+++ BVDS: Felix Oldenburg zieht sich aus Verbandsleitung zurück +++ Wechsel in der Geschäftsführung der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung +++
+++ Melanie Jaeger-Erben gewinnt Forschungspreis „Transformative Wissenschaft“ +++ Der österreichische VgS vergibt Preis für herausragendes Engagement +++ Gerda Henkel Stiftung startet Ausschreibung +++
+++ 1. Stiftungsforum Metropolregion Rhein-Neckar +++ Einladung nach Wien mit prämiertem Kurzfilm +++ Felix Burda Award: Bewerbungs-Phase eröffnet +++ Ferry Porsche Challenge: 1 Million Euro für gemeinnützige Projekte +++
Der Wunsch, über den eigenen Tod hinaus Gutes zu tun, bewegt viele Menschen, eine bestehende Stiftung als Erbin, Vermächtnisnehmerin oder Auflagenbegünstigte in ihrer Verfügung von Todes wegen zu bestimmen. Hierbei wird die Stiftung im Idealfall zu Lebzeiten des Erblassers bei der Nachfolgeplanung mit einbezogen. Durch lebzeitige Abstimmung kann die Zustiftung optimal auf die Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin übertragen und spätere Rechtsstreitigkeiten über die Erbschaft reduziert werden. Häufig erfolgt aber keine lebzeitige Abstimmung zwischen Stifter und Stiftung, wodurch der Vermögenszuwachs für die Stiftung Segen und Fluch zugleich sein kann. Neben dem Vermögenszuwachs kommt es hier immer wieder zu erbrechtlichen Streitigkeiten.
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