DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2018.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-18 |
+++ Herzlichen Glückwunsch: 70 Jahre Bundesverband Deutscher Stiftungen +++ ThinkLab Deutscher Stiftungen startet in Runde 4: Jetzt bewerben! +++ Damokles-Schwert: Entzug der Gemeinnützigkeit +++ Unternehmensverbundene Stiftungen: Ein Erfolgsmodell +++
Nicht erst seit dem Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag wird intensiv diskutiert, ob in Deutschland die Demokratie gefährdet sei und wie man den gesellschaftlichen Riss, der zunehmend zutage trete, wieder kitten könne. In Sachen Demokratieförderung wird neben dem Staat auch der Zivilgesellschaft eine bedeutende Rolle zugeschrieben.
Demokratie – Einmischen erlaubt? Eine Frage, die immer wieder gestellt wird und die viele verschiedene Facetten anspricht. Zugleich geht es nicht nur um die Frage der Demokratieförderung an sich, sondern auch um mögliche Konsequenzen, die die unterstützten Personen und Organisationen oder aber auch die aus Deutschland heraus unterstützende Organisation unter Umständen erfahren können.
Der Maler Vincent van Gogh hat gesagt: „Das Große kommt nicht allein durch einen Impuls zustande, sondern ist eine Aneinanderreihung kleiner Dinge, die zu einem Ganzen vereint worden sind.“ Damit lässt sich die Wirkungsweise von Philanthropie insg. gut beschreiben, besonders aber in Bezug auf den Bereich soziale Gerechtigkeit.
Die auf den ersten Blick vielleicht unscheinbare, kleinformatige Arbeit gehört zu jenen Werken der auf Kunst zum Thema Geld spezialisierten Sammlung Haupt aus Berlin, die bei näherem Hinschauen und weitergehender Beschäftigung vielfältige Assoziationen und Fragestellungen rund um das Thema Geld in seinen sozialen, kulturellen und politischen Dimensionen provozieren.
Sachpolitik ist der Wunsch von vielen Bürgern. Doch eben was ist Sache? Verschiedene Akteure versuchen „die Sache“ nach ihren eigenen Interessen und Strategien darzustellen und so Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger zu nehmen. Können Stiftungen wichtige Akteure sein im politischen Meinungsbildungsprozess?
Demokratie ist kein Selbstläufer. Das zeigen die politischen Tendenzen in Deutschland, Europa und Übersee. Umso wichtiger ist es, v. a. jungen Menschen Wege zu eröffnen, Demokratie im Alltag zu erleben, sich zu beteiligen und die Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Aber wie sieht zeitgemäße Demokratiebildung aus? Wo ist sie am wirksamsten und wen braucht man dafür? Im Rahmen von OPENION – Bildung für eine starke Demokratie geht die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) diesen Fragen nach.
Es ist ein Trugschluss anzunehmen, dass Stiftungen nur in demokratischen Gesellschaften gedeihen können. Die Geschichte der Stiftungen in Deutschland verdeutlicht, dass Stiftungen sowohl in autoritären Systemen wie auch in demokratischen Systemen existieren können. Die Blütezeit des deutschen Stiftungswesens fiel eben gerade in die Zeit des autoritären Deutschen Kaiserreiches. Mit der Demokratisierung der deutschen Gesellschaft nach dem Ersten Weltkrieg setzte eine die Existenz von Stiftungen grundlegend bedrohende Krise ein. Erst in der Nazi-Diktatur kam es zu einer vorläufigen Stabilisierung des Stiftungswesens.
Digitalisierung verändert bestehende Spielregeln – Die Open-Initiativen gestalten Transparenz und Partizipation im digitalen Raum.
Verfehlungen von Mitarbeiter_innen, veruntreute Spenden, fehlerhafte Statistiken und harsche Posts in den sozialen Medien – die Auslöser für eine Krise sind vielfältig. Aber ist sie erstmal eingetreten, kann die Krise sehr schnell zu einem unkontrollierbaren Risiko werden. Das muss nicht sein. Denn mit dem richtigen Handwerkszeug kann man seine Kommunikation auf jede Krise vorbereiten. Experten arbeiten dabei gerne mit Checklisten.
Führungskräfte verschiedener Stiftungen, Unternehmen oder NPOs haben Probleme im Berufsalltag, die gelöst werden wollen. Oftmals stehen Entscheidungsträger_innen vor ähnlichen Fragestellungen und kommen in Situationen, in denen sie an ihre Grenzen kommen und/oder mit ihren Handlungsmöglichkeiten und Verhaltensweisen nicht weiterwissen. Für eine Lösung muss das Rad nicht immer neu erfunden werden, da eine Kollegin oder ein Kollege sich bereits mit der gleichen oder einer ähnlichen Problematik auseinandergesetzt hat.
Wer sich heute engagieren will, kann zwischen einer Vielzahl von gemeinnützigen Organisationen und Möglichkeiten wählen – und im Gegenzug für sein Engagement ein qualifiziertes Freiwilligenmanagement erwarten. Die wachsende Zahl an Organisationen und demografische Entwicklungen verstärken den Wettbewerb um Ehrenamtliche. Diese Entwicklung, die das Gros gemeinnütziger Organisationen erreicht, macht auch vor Bürgerstiftungen nicht halt. Mehr Ehrenamtliche zu gewinnen, zählt nach Einschätzung der Gremienmitglieder dieser Stiftungen zu ihren wichtigsten Herausforderungen. Deshalb steht die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen im Fokus der repräsentativen Organisationsbefragung der Stiftung Aktive Bürgerschaft.
„Brauchen wir noch einen Dritten Sektor?“ Mit dieser Frage setzte sich im April 2018 das 13. Internationale NPO-Colloquium an der Universität Freiburg in der Schweiz auseinander.
Seit Donald Trump Präsident der USA ist, hat er unter dem Motto „America First“ die Einwanderungsgesetze verschärft und wiederholt Minderheiten diskreditiert. Als Reaktion haben einige US-Stiftungen ihre Förderkultur verändert. Einerseits verstärken sie ihr Engagement für Minderheiten und Toleranz. Andererseits beschleunigen sie den traditionell oft monatelangen Förderprozess und reagieren schneller auf politische Entwicklungen, z. B. durch Soforthilfe-Fonds.
Bereits seit 2016 greift eine Neuregelung zur Eindämmung bestimmter unerwünschter Gestaltungen (§ 36 a EStG), an denen auch steuerbegünstigte Anleger missbräuchlich zu Lasten des Fiskus mitgewirkt haben sollen. Ohne nähere Differenzierung sind im Ansatz seitdem alle Körperschaften betroffen, wenn sie mehr als 20.000 € deutsche Dividenden pro Jahr beziehen. Bei den Steuerpflichtigen geht es um die dann verminderte Anrechnung der Kapitalertragsteuer und bei den Steuerbefreiten um eine etwaige Deklarations- und Nachzahlungspflicht. Vermeiden lässt sich dies nur, wenn bestimmte Voraussetzungen des „Anlage-Wohlverhaltens“ nachweislich gegeben waren. Mit dieser neuen Situation müssen sich Stiftungsvorstände schon seit dem Jahr 2016 beschäftigen.
Vereine und Stiftungen spielen in unserer Gesellschaft eine herausragende Rolle. Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich und haben dabei oftmals auch einen Vorstandsposten bei einer gemeinnützigen Organisation inne. Doch was passiert, wenn Fehler im Rahmen der Geschäftsführung unterlaufen und gar Schäden bei Dritten verursacht werden? Wer haftet, wenn die Insolvenz droht oder die steigenden steuerlichen Pflichten verletzt werden? Wie kann ich als Vorstand haftungsrechtlich damit umgehen, mein Stiftungsvermögen in zinslosen Zeiten ungeschmälert erhalten zu müssen, ohne dabei zu hohe Risiken in der Anlage eingehen zu dürfen und das alles auch noch zu möglichst niedrigen Verwaltungskosten?
Die Einnahmen aus Spenden stagnieren; Erbschaftsmarketing sichert die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke in der Zukunft. Das ist inzwischen allgemein bekannt. Die meisten Organisationen beschäftigen sich daher mit diesem Thema, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität. Zu beachten ist jedenfalls: Erfolgreiches Erbschaftsmarketing nimmt das Vermögen schon vor dem Erbfall in den Blick. Und: es ist in hohem Maße durch den intensiven persönlichen Kontakt mit den potenziellen Legatgebern geprägt.
Gerichtsurteile
Ehrenamtliche Nebentätigkeit – Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG bei schädlichem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Haupttätigkeit
BFH Beschl. v. 11.12.2017 – VI B 75/17
juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=35556
Errichtung einer Verbrauchsstiftung oder einer „Ewigkeitsstiftung“ durch Testament
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 12.7.2018, AZ 12 K 499/18
www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2018/12_K_499_18_Urteil_20180712.html
+++ Corporate Philantropy – Podcast mit Prof. Dr. Georg von Schnurbein zum Thema Corporate Philanthropy +++ Engagierte (für Gremienarbeit) gesucht +++ Next Philantropy-Initiative gegründet +++ „Stabiles Klima in der Integrationsrepublik Deutschland“ +++
+++ Ruth Williams ist neue Generalsekretärin des Verbandes für gemeinnütziges Stiften in Österreich +++ Cornelius Riese ist neuer Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Aktive Bürgerschaft +++ Pavel Richter verstärkt Geschäftsführung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen +++ Neue Geschäftsführung der Sophie und Karl Binding Stiftung +++ Ralf Südhoff zum Gründungsdirektor des Centre for Humanitarian Action berufen +++ Die Stiftung Bürgermut trauert um ihren Gründer Elmar Pieroth +++
+++ Social Reporting Preis 2018 geht an zwei Sozialunternehmen +++ Ars legendi-Preis für exzellente Hochschullehre geht an Prof. Dr. Evelyn Korn +++ Dortmund und Wien sind „digitalste Städte“ +++ „Intelligent kommuniziert“ +++
+++ Unternehmen und Stiftungen – Zusammen mehr wirken +++
Entwicklungshilfe gibt es bereits seit Jahrzehnten. Im Laufe der Zeit hat sich sogar eine gewisse Tradition in diesem Sektor etabliert: Privatspender_innen und staatliche Institutionen stellen Gelder bereit, die im Anschluss von NGOs in nahezu alle Teile der Welt gebracht werden, um die dort herrschenden Lebensbedingungen zu verbessern.
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