DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-01 |
+++ Deutscher Kulturrat: 30 Jahre Lobby für Kultur +++ Berufskarriere statt Hartz-IV-Karriere +++ Nachhaltige Investments – mehr als nur ein Modetrend +++ Entwarnung für Stiftungstreuhänder +++
Der Bankier und Rechtsanwalt Frederick Goff hätte sich dies wohl nicht träumen lassen, als er 1914 in Ohio die Cleveland Community Foundation ins Leben rief, um mit einer unabhängigen, lokalen „Stiftung von Bürgern für Bürger“ Philanthropie effektiver zu gestalten: Weltweit existieren heute über 1.680 Bürgerstiftungen in mehr als 50 Ländern. In Deutschland verbreiten sich Bürgerstiftungen so dynamisch wie in keinem anderen Land: Knapp 15 Jahre nach Gründung der ersten Bürgerstiftungen in Gütersloh und Hannover existieren bereits 313 Bürgerstiftungen mit einem Gesamtvermögen von 191 Mio. €.
Das Projekt „StadtteilHistoriker“ aktiviert das Geschichtsbewusstsein, macht Stadtgeschichte neu sichtbar und ist gut übertragbar. Die Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt am Main hat es in Zusammenarbeit mit der Gerda Henkel Stiftung als Teil eines Curriculums für das Ehrenamt entwickelt.
„Haben Sie schon Ihr Testament gemacht?“ Dieser Werbetext wurde vor fast 20 Jahren im angelsächsischen Raum veröffentlicht. Damals war unvorstellbar, dass mit einer solchen provokanten Frage in deutschsprachigen Medien für die Berücksichtigung philanthropischer Anliegen geworben wird.
Offenheit und Transparenz gewinnen auch im Stiftungssektor eine immer größere Bedeutung. Gemeint sind damit nicht nur Herkunft und Größe des Vermögens einer Stiftung und seiner Erträgnisse, also die wirtschaftlichen Daten, die die Arbeit von Stiftungen prägen. Auch Entscheidungswege bei der Vergabe von Förderungen und der Umgang mit Interessenkonflikten im Förderalltag geraten stärker in das öffentliche Interesse. Die im Jahre 2006 vom Bundesverband Deutscher Stiftungen einstimmig verabschiedeten so genannten „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ sind zugleich Indikator und Ergebnis dieser Entwicklung.
Als eine Form des professionalisierten und langfristigen Engagements in der unternehmerischen Kulturförderung hat sich die Unternehmensstiftung bewährt. Sie ist Ausdruck eines Bekenntnisses zur gesellschaftlichen Verantwortung und stellt im besten Fall eine unabhängige und nachhaltige, von Fachkompetenz geleitete Förderstruktur sicher. Und sie ist mitunter ein Denkmal untergegangener Firmennamen.
„Mein Testament. Berlin, den 22. November 1940. Hierdurch bestimme ich für den Fall meines Todes Folgendes: 1. zu meinen Erben setze ich ein: meine Mutter Frau Marie Biber in Welten im Burgenland und falls diese vor mir verstorben sein sollte, an ihrer Stelle meine Geschwister a) Frau Theresia Glas in Welten im Burgenland, b) Frau Maria Kaiser in Jennersdorf im Burgenland. 2. Für den Fall, dass meine Verwandten als Erben wegfallen, soll eine Stiftung mit dem Namen meines gefallenen geliebten Ehemannes an dessen Geburtsort in Berlin errichtet werden ...“ Bevor die Stiftung gegründet werden kann, muss eine Klärung erfolgen. Dies ist das Feld der professionellen Erbenermittler.
Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit dem Ableben des Testierenden. Mag dies auch, wie im Falle von Krankheit, nicht immer unerwartet geschehen, so kommt es dennoch zumeist plötzlich und führt zu sofortigem Handlungsbedarf. Tritt ein Testamentsvollstrecker (TV) sein Amt an, so muss er sich unverzüglich einen Überblick über den Nachlass und seine Aufgaben verschaffen. Das ihm anvertraute Vermögen zu sichern und zu erhalten, ist wesentlicher Bestandteil seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses. Dies gilt unabhängig davon, ob der TV als Abwicklungs- oder als Dauertestamentsvollstrecker agiert.
Die letztwillige Stiftungserrichtung ist weit verbreitet. Mögliche rechtliche Ausgestaltungen sind die Gründung einer rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen, treuhänderischen Stiftung durch Verfügung von Todes wegen. Testament oder Erbvertrag sind dann häufig mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers verbunden, der u.a. die Aufgabe hat, das Stiftungsvorhaben nach dem Tod des Stifters zu realisieren.
Knapp 100.000 Unternehmen – überwiegend mittelständische Familienunternehmen – stehen pro Jahr in Deutschland vor dem Problem der Nachfolgeregelung. Wenn aus dem Kreis der Unternehmerfamilie keine oder keine geeigneten Nachfolger zur Verfügung stehen, kann die Einbeziehung einer Stiftung in die Nachfolgeplanung eine prüfenswerte Gestaltungsmöglichkeit sein. In den Roten Seiten widmen sich Schiffer und Pruns ausführlich dieser Thematik und stellen verschiedene Rezeptideen zur Unternehmensnachfolge mit Stiftungen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Szenarien und Interessen vor.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: