DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-01 |
+++ Genossenschaften und ihre Stiftungen +++ Gelungene Bürgerbeteiligung +++ Engagement 55+ nicht versenken, sondern nutzen +++ Bessere Investitionschancen für NPOs +++
Der Start des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist bundesweit zum 1.7. erfolgt, allerdings mehr als holprig. Obwohl die Aussetzung der Wehrpflicht bereits im vergangenen Herbst beschlossen wurde, lagen die gesetzlichen Grundlagen für den neuen BFD erst in diesem Frühjahr vor. Wichtige Eckpunkte der Rahmenbedingungen für die Freiwilligen und die Einsatzstellen standen bis kurz vor dem Stichtag nicht verbindlich fest. Die wenigen zuvor abgeschlossenen Verträge zeigen deutlich, dass schlicht zu wenig Zeit zur Verfügung stand, um für das neue Angebot, insbesondere auch an Schulen, zu werben.
Die Bereitschaft junger Menschen zum Bürgerengagement ist seit 1999 um 10 % gewachsen. Gleichzeitig geht die tatsächliche Ausübung zurück. Das wirft die Frage auf, welche Rahmenbedingungen junge Menschen brauchen, um ihren Wunsch zum Einsatz für die Gesellschaft in die Tat umzusetzen. Eine zukunftsweisende Antwort heißt Service Learning und verbindet bürgerschaftliches Engagement mit Unterricht.
In Deutschland gibt es viele Stiftungen zur Förderung von Kindern in Notlagen. Doch nur wenige wissen voneinander und von ihren jeweiligen Aktivitäten. Das sollte sich ändern, denn ein Netzwerk kann eine Vielfalt von Nutzen bringen: für die Stiftungen, für die Kinder und die Helfer.
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe musste zu Beginn des neuen Jahrtausends Einnahmenrückgänge aus den traditionellen Kanälen hinnehmen, wie Erlösen aus der Fernsehlotterie „Glücksspirale“ und Zuschlagsbriefmarken. Das Ziel einer Neuausrichtung war klar definiert: Langfristige Sicherung und Ausbau des Förderetats, um den deutschen Spitzensportlern im internationalen sportlichen Wettbewerb möglichst optimale Rahmenbedingungen bieten zu können. Der Weg führte über eine veränderte Positionierung der Stiftung, weg vom klassischen „Sozialwerk des deutschen Sports“ hin zu einer modernen Fundraising-Organisation.
Errare humanum est! Auch Nobelpreisträger können irren. Der italienische Mediziner Camillo Golgi tat es zweimal. Bis in das späte 19. Jahrhundert blieb Forschern das Innenleben des Gehirns verborgen. Golgi entwickelte eine Bahn brechende Methode, in Schnitten toter Gehirne einzelne Zellen anzufärben und unter dem Lichtmikroskop sichtbar zu machen. Seine Bilder zeigen Nervenzellen, die völlig anders aussehen als Körperzellen. Unregelmäßig und von zarten Verästelungen umgeben, dem Netz einer Spinne gleich. Woher kommen diese Fortsätze und wohin führen sie?
Gemeinsam geht vieles besser: Was f?r deutschlandweit agierende Verbundunternehmen in zahlreichen Bereichen des t?glichen Wirtschaftens gilt, ist auch und gerade im Hinblick auf die Kulturf?rderung von besonderer Bedeutung. Beispielhaft daf?r sind die kulturellen Engagements der Sparkassen-Finanzgruppe und der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Soziales Engagement und gesellschaftliche Verantwortung gelangen mehr und mehr in den Fokus der Unternehmen; sie sind ein Wert an sich und eine feste Größe innerhalb der Unternehmensstrategie. Ganzheitlich denkende Entscheider haben erkannt, dass ihr Unternehmenserfolg stark von der Sympathie aller Stakeholder (Anspruchsgruppen) abhängt: von der Öffentlichkeit, von anspruchsvollen Kunden sowie von Beschäftigten und deren Identifikation. Auch bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter und Kunden spielen gesellschaftliche Werte eine immer wichtigere Rolle.
„Geben ist seliger denn Nehmen“, heißt es in der Apostelgeschichte Kapitel 20 Vers 35, und wer würde dem widersprechen wollen? Doch wie steht es insofern um die Förderpraxis bei Stiftungen? Handelt es sich dabei um ein einseitiges Geben oder um ein partnerschaftliches Geben und Nehmen? Unter welchen Voraussetzungen profitieren Stiftungen und Geförderte voneinander? Und wie sieht es hier speziell im Kulturbereich aus? Einige Stiftungen haben sich zu ihren Erfahrungen geäußert.
Viele Einrichtungen im gemeinnützigen Sektor sind auf Fördergelder von Stiftungen angewiesen. Doch wer Stiftungen für die Finanzierung von sozialen oder Bildungsprojekten gewinnen will, stößt schnell auf drei typische Hürden. Erstens gilt in der Förderpraxis die Innovationsforderung, d.h. das Projekt muss neu sein oder zumindest so aussehen. Zweitens ist eine Förderung immer zeitlich beschränkt und in der Regel nur für die Dauer von ein bis drei Jahren möglich. Drittens wollen die meisten Stiftungen keine Personalkosten fördern, sondern nur Ausstattung oder allenfalls projektbezogene Sachkosten.
Bei der Entscheidung über die Vergabe der knappen und wertvollen Fördergelder steht jeder Stiftungsvorstand in der Verantwortung, die möglichst besten Empfänger für die Mittel der Stiftung zu finden. Nur so wird er seiner Sorgfaltspflicht gegenüber dem Stifter, der Stiftung und der Gesellschaft gerecht. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass Förderentscheidungen oftmals lediglich nach „Bauchgefühl“ getroffen werden. In den meisten Stiftungen fehlt ein systematischer Prozess, der eine verantwortungsvolle Auswahl der Destinatäre gewährleistet.
Das Beschaffungsmanagement von Nonprofits unterliegt seit mehreren Jahren rasanten Reorganisationen. Die Gründung von trägerübergreifenden Einkaufsgemeinschaften, wie beispielsweise die Johanniter Einkaufsgesellschaft (JEK), die Pariserve (PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband) oder die Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie (HKD) belegen den Trend zur Professionalisierung der Beschaffungsstrukturen. Insbesondere im Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft bieten sich hierbei vielfältige Einsparmöglichkeiten.
Wichtigster Erfolgsfaktor für Organisationen und Verbände ist das Personal. Die Leistungen der MitarbeiterInnen müssen in einer effizienten Organisationsstruktur und gut organisierten Arbeitsprozessen zur Wirkung gebracht werden. Schon fast eine Binsenweisheit ist allerdings, dass Nonprofits mit ihrem Personal oftmals wenig professionell, wenn nicht sogar fahrlässig umgehen. Viele Mitarbeiter im gemeinnützigen Bereich fühlen sich nicht genügend ernst genommen, schlecht informiert, in Entscheidungen übergangen. Und das, obwohl von ihnen ein Höchstmaß an Qualifikation und Einsatz, Identifikation und Motivation erwartet wird.
Innerhalb des Dritten Sektors werden Strukturen und Instrumente wie auch Rechtsformen ständig fortentwickelt, oftmals geprägt von einer gewissen Eigendynamik. Bürgerschaftliches Engagement soll auch nicht mit der Wahl der Rechtsform beginnen. Vielmehr folgt sie dem gesteckten gemeinwohlorientierten Ziel. So existieren und wirken Nonprofit-Organisationen in den verschiedensten Formen.
Die Niederlande haben traditionell ein freizügiges und liberales Steuersystem für gemeinnützige Organisationen. Gemeinnützige Stiftungen werden seit jeher dem privaten und nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet. Dies erklärt, warum ein stark regulierender Kontrollmechanismus fehlt. Es gibt nur einige wenige verpflichtende rechtliche Bestimmungen, die für Stiftungen anwendbar sind, und – trotz wachsender Kritik – ist die Veröffentlichung des Jahresabschlusses nicht zwingend vorgeschrieben.
Der Bedarf deutscher Stiftungen an zusätzlichem Kapital ist groß. Kleine Stiftungen sind auf den Aufbau ihres Vermögens objektiv angewiesen, größere Stiftungen streben nach Professionalisierung und dem Ausbau bewährter Projekte. Daher bitten Stiftungen verstärkt nicht mehr ausschließlich um Spenden für ihre Projekte, sondern um finanzielle Hilfe in unterschiedlicher Form. Insbesondere wird um Zustiftungen geworben.
Fundraising braucht Innovationen. Nicht selten orientieren sich deutsche Nonprofit-Organisationen dabei an den USA. So stammt ein großer Teil des Repertoires an Instrumenten und Maßnahmen, die heute das Fundraisinggeschehen in Deutschland dominieren, aus dem „Mutterland“ der Philanthropie. Zu den jüngsten „Importschlagern“ zählen die Venture-Philanthrophie und der Einsatz von Social Media zur Steigerung der Spendeneinnahmen. Bislang haben die am Kapitalmarkt orientierten Vehikel eines Planned Giving aber noch keine Nachahmung gefunden. Die einzige Ausnahme davon ist die Testamentsspende. Doch muss das so bleiben?
Selbstverwaltung und -verantwortung, Selbsthilfe, Demokratie und Kooperation sowie Gleichheit und Solidarität bilden die Grundprinzipien der Genossenschaften. Sie besitzen damit eine Schnittmenge mit Elementen bürgerschaftlichen Engagements. Konsequenterweise hat der Gesetzgeber die eG auch für gemeinnützige Zweckverfolgung geöffnet. Die Sicherung des Erwerbszwecks muss nicht mehr vorrangiges Ziel genossenschaftlicher Kooperation sein. Grundlagen und Besonderheiten der eG, die sich wachsender Beliebtheit erfreut, werden in den Roten Seiten vorgestellt.
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