DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Gute Geschichten fangen h?ufig mit einer Legende an: Ein deutscher Top-Manager war im Flugzeug unterwegs. Er las in der Zeitung, wie immer mehr junge deutsche High-Potentials das Land verlie?en, um im meist US-amerikanischen Ausland ihre Management-Ausbildung zu perfektionieren oder dort ihren MBA zu machen. Davon aufger?ttelt war die Idee einer internationalen Management-Hochschule in Deutschland geboren. Brain Gain statt Brain Drain sollte die Devise sein.
Vor bald 50 Jahren, im Jahr 1959, legten meine Eltern Hans und Klara Fitterer mit der Übernahme eines kleinen Lebensmittelgeschäftes in Baden-Baden das Fundament für unser Familienunternehmen Fitterer's Märkte. Mit der Zeit ist es auf sechs Lebensmittelmärkte in der Region mit über 160 Mitarbeitern angewachsen. 1979 habe ich die Leitung übernommen und versuche seitdem, mehr als nur Unternehmer zu sein.
1999 erhielt die Universität München vom Arbeitskreis Kultursponsoring des BDI e.V. den Auftrag, die Wirkungen des Kultursponsoring empirisch zu untersuchen. Im letzten Teilprojekt dieser Untersuchung wurde die Hypothese, dass die Übernahme von Sponsorships im Kulturbereich auch langfristige Auswirkungen auf die Reputation des sponsernden Unternehmens in der Gesamtbevölkerung hat, geprüft. Die Ergebnisse der experimentellen Langzeitstudie werden in diesem Beitrag vorgestellt.
Der deutsch-chinesische Handel boomt. China ist der zweitwichtigste Exportmarkt Deutschlands außerhalb Europas. Deutschland ist mit Abstand Chinas größter europäischer Handelspartner und steht in der Rangfolge der weltweiten Handelspartner Chinas auf Platz sechs. Doch neben dem Geschäft engagieren sich die deutschen Unternehmen in Peking auch für Sport, Soziales, Umwelt und Kultur. Das Kultursponsoring spielt in vielen Fällen nur eine untergeordnete Rolle. Dies ergab eine Befragung von potenziellen Sponsoren und Gesponserten: Ameco, BASF, BMW, Lufthansa und VW sowie der deutschen Botschaft, der deutschen Handelskammer, dem Goethe-Institut und der deutsch-chinesischen Eventagentur Logistix, die vom Verfasser im Juni und Juli 2005 durchgeführt wurde.
Familienunternehmen sind - bei allen Vorzügen, die sie auszeichnen - fragile Gebilde. Bei fortgeschrittener Generationenfolge nehmen die zentrifugalen Kräfte in der Familie zu. Die schiere Zahl der Beteiligten und die wachsende Distanz zum ursprünglich verbindenden Moment - dem Unternehmen - erschweren die Willensbildung und fördern die Entfremdung. Unterschiedliche Interessen können sich zu massiven Gegensätzen auswachsen, die schließlilich unüberbrückbar werden. Von dort bis zum "heißen Krieg", der ein ruiniertes Unternehmen und eine entzweite Familie hinterlässt, ist es oft nur ein kleiner Schritt. Eine familieneigene Stiftung kann diesen Prozess aufhalten und ins Positive wenden.
Wie sich die großen deutschen Wissenschaftsorganisationen für die Vermittlung und das öffentliche Verständnis von Wissenschaft und Forschung einsetzen, zeigt der alljährlich stattfindende einwöchige Wissenschaftssommer der gemeinnützigen Initiative „Wissenschaft im Dialog“. In diesem Jahr beteiligen sich wieder über 100 unterschiedliche Partner am Gelingen des mittlerweile sechsten großen Wissenschaftsfestivals, dieses Mal vom 15. bis 21. Juli in München.
Im internationalen Vergleich ist die Gründungsneigung hierzulande unbefriedigend: Unter 35 im Global Entrepreneurship Monitor 2005 untersuchten Ländern nimmt Deutschland nur den 23. Platz ein. Eine Ursache für diese Situation ist eine pessimistische und ängstliche Grundhaltung. Sich persönlich mehr als andere anzustrengen, kreativ zu sein und dadurch individuellen Erfolg zu erreichen, wird in unserer Gesellschaft nur begrenzt honoriert. Um neue Arbeitsplätze schaffen und die Wachstumsschwäche überwinden zu können, brauchen wir jedoch ein Klima, in dem unternehmerischer Geist und Mut anerkannt und gefördert werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 03.08.2005 die Nutzung des Spendenhöchstbetrags i.H.v. 20.450 € für Zuwendungen an Stiftungen gem. § 10b Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) einzeln bzw. eigenständig durch jeden Ehegatten auch im Falle der Zusammenveranlagung anerkannt. Das Urteil wurde bereits im Bundessteuerblatt veröffentlicht und wird daher in Zukunft von den Finanzämtern in vergleichbaren Fällen angewandt werden.
Eine Betriebsaufspaltung ist auch bei gemeinnützigen Einrichtungen möglich. Deren Wesensmerkmale „personelle und sachliche Verflechtung“ sowie „Gewerblichkeit des Betriebsunternehmens“ werden in diesem Beitrag aufgezeigt.
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verdeutlicht generell die Risikoüberwachungspflicht für Leitungsorgane. Auch für die Schadensersatzhaftung strahlt es weit über Kapitalgesellschaften hinaus auf alle Körperschaften und damit auch auf Stiftungen aus. Die Haftungsfrage stellt sich nicht nur bei unternehmensverbundenen Stiftungen, sondern etwa auch bei ehrenamtlich geführten gemeinnützigen Stiftungen.
Sich bei einer geldgebenden Einrichtung wie einer Stiftung zu beschweren, ist ein noch gewöhnungsbedüftiger Gedanke. Man kennt dies bestenfalls von enttäuschten Antragstellern, deren - nach ihrer Überzeugung - zukunftsweisende Projekte von Stiftungen abgelehnt wurden. Bei Partnern allerdings, die bereits von einer Stiftung gefördert werden, setzt man automatisch Wohlwollen voraus. Der Gedanke, selbst bei sorgfältiger Organisation von Stiftungsaktivitäten geradezu vorausschauend Beschwerden als systematischen Verbesserungsansatz in der Stiftungsadministration zu berücksichtigen, erscheint erklärungsbedürftig.
In einem spektakulären Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Januar entschieden, dass nicht nur die Deutsche Bank, sondern auch ihr ehemaliger Vorstandssprecher, Rolf Breuer, persönlich für den finanziellen Schaden haftet, der dem Medienunternehmer Kirch entstanden ist, weil Breuer dessen Kreditwürdigkeit öffentlich anzweifelte (BGH, Urteil v. 24.01.2006, XI ZR 384/03). Es heißt, Breuer sei gegen die Forderung, die auf mehr als 1 Mrd. € beziffert wird, versichert.
Immobilienbestände wurden in der Vergangenheit bei Bilanzierungen oft als „Stiefkind“ angesehen, ihre Chancen nicht erkannt. In den vergangenen Jahren haben Großkonzerne wie Deutsche Bahn, Daimler-Chrysler oder BASF allerdings gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Immobilie als einen Faktor zur Ergebnisverbesserung heranzuziehen. Sie haben wert- und ergebnissteigernde Immobilienstrategien umgesetzt.
Nachhaltige Kapitalanlagen sind „in“ - so lautete eine Kernaussage in Teil 1 des vorliegenden Beitrages. Der Verfasser stellte Chancen, Probleme und Kriterien der nachhaltigen Kapitalanlage von Stiftungen dar. Im Teil 2 werden nun vier Anlagestrategien vorgestellt und hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile für Stiftungen diskutiert.
Der Dritte Sektor gerät zunehmend in den Fokus der EU. Denn wie eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe jüngst in ihrem Bericht „Giving more for research in Europe - The role of foundations and the non-profit sector in boosting R&D investment“ feststellte, haben Stiftungen in Europa das Potenzial, einen entscheidenden Beitrag bei der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben zu leisten. Sie bewegen sich dabei jedoch mühsam auf einem Flickenteppich aus einzelstaatlichen Stiftungsrechten.
Die Rechtsform der Stiftung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Lag die Zahl der Neugenehmigungen von Stiftungen im Jahr 1992 noch bei 290, so haben die Landesstiftungsbehörden im Jahr 2005 bereits 880 Stiftungen neu anerkannt. Obwohl grundsätzlich das Grundstockvermögen der Stiftung unter Wahrung seiner Substanz ertragbringend angelegt werden muss und nur dessen Erträge Verwendung finden dürfen, kann es zur finanziellen Krise der Stiftung kommen.
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