DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2009.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-01 |
Die Staaten Osteuropas stehen seit Beginn der 90er Jahre bei der Reform ihrer Berufsbildungssysteme vor großen Herausforderungen. Notwendig ist, die Ausbildung an der Praxis auszurichten und dabei die modernen Technologien sowie den Bedarf kleiner und mittelständischer Unternehmen zu berücksichtigen. Dieser Prozess wird von deutschen Stiftungen unterstützt. Im Zusammenhang mit der Konzeption des Förderschwerpunkts „Ausbildung schafft Perspektiven“ hat die Robert Bosch Stiftung den „Stiftungsarbeitskreis Berufsbildung Osteuropa“ initiiert. Der Arbeitskreis ist ein Beispiel für eine gelungene Stiftungskooperation auf der Basis von Austausch und gemeinsamen Aktivitäten.
Seit 2006 liegt die Regelungskompetenz für Bildung allein bei den Ländern. Der Bund darf nur noch bei der Finanzierung helfen, etwa bei der Ganztagsoffensive oder jetzt über das Konjunkturpaket. Das BMBF, das Ministerium für Bildung und Forschung, muss sich auf Weiterbildung und den betrieblichen Teil der dualen Ausbildung beschränken. Noch kann die Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Berufsorientierung auf jeder föderalen Ebene investieren, in diesem Feld zeigt sich dann auch viel Projektaktivismus vor Ort, aber auch viel Unsicherheit. Wer macht eigentlich heute was, wer bezahlt die Bildung und wer bestimmt ihre Inhalte? Es ist an der Zeit, den Veränderungen und der Rolle nachzuspüren, die Stiftungen zunehmend spielen können.
Unabhängige Politikberatung zu den Themen Integration und Migration war in Deutschland bisher ein Desiderat. Es fehlte ein übergeordnetes wissenschaftliches Expertengremium, das diese zentralen Felder umfassend beobachtet und bewertet, und zwar ohne direkte Einflussnahme der Politik. Auf Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung haben sich erstmals neun deutsche Stiftungen gemeinsam engagiert und mit der Gründung des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) diese Lücke geschlossen. Aus der Zivilgesellschaft heraus kommt damit ein wichtiger Anstoß zur gezielten Weiterentwicklung des politischen und gesellschaftlichen Diskurses über Integration und Migration.
Von des heiligen Martin von Tours segensreicher Spende an den Bettler hätte die Welt wohl nicht weiter Notiz genommen, wenn der edle Geber sie nicht mit seiner spektakulären Methode des Teilens verknüpft hätte: Wo andere in ihren intakten Mänteln herumliefen, trug er auf seinen Schultern eine abgesäbelte Mantelhälfte zur Schau. Die Botschaft war so klar wie beeindruckend: Seht her, wie ich herumlaufe - denn ich habe die andere Hälfte einem Bedürftigen gegeben!
Jung und hoch kreativ ist die Zielgruppe; langfristig, nachhaltig und stark dialogisch geprägt die Förderung: Die Columbus Art Foundation (C-AF), eine Initiative der Columbus Gruppe, und der JOHN LENNON TALENT AWARD (JLTA) der Itzehoer Versicherungen kümmern sich seit vielen Jahren um Nachwuchstalente aus bildender Kunst und populärer Musik. Beide Förderprojekte sind Erfolgsmodelle, weil sie sich stetig weiterentwickelt und immer wieder an veränderte Rahmenbedingungen im Betriebssystem Kunst angepasst haben - bis hin zu einer völligen Umstrukturierung des Förderkonzeptes.
Wann immer sich in unserer Gesellschaft eine Krise ereignet oder auch nur ankündigt, ist der Ruf nach mehr Transparenz ein sicherer Reflex bei Krisenmanagern, Medien und potenziellen Krisenprofiteuren. Das gilt für die Politik, die Wirtschaft und den Dritten Sektor gleichermaßen. Der Reputation von „Transparenz“ und der dahinter stehenden Grundhaltung ist das nicht unbedingt zuträglich. Viele der Äußerungen entpuppen sich später als Lippenbekenntnisse. Der Transparenz-Begriff droht zu inflationieren.
Die Diskussion über Transparenz im Dritten Sektor ist nicht neu. Kirchliche Verbände und Träger waren aufgrund ihres eigenen Selbstverständnisses schon immer bestrebt, Rechenschaft über die von ihnen erbrachten Leistungen und die dafür eingesetzten Mittel abzulegen. Dies hat sich in einer ganzen Reihe verbandsinterner Vorgaben niedergeschlagen. Diese Vorgaben müssen ständig weiterentwickelt werden. Ihr neuestes Element sind die im Entwurf vorliegenden Transparenzstandards für Caritas und Diakonie.
In der Vergangenheit befragte man sich im Kreis von Kollegen deutscher wissenschaftsfördernder Stiftungen immer wieder - eher unter der Hand - „Wie halten Sie es mit Overheads, bleibt es dabei, keine zu zahlen?“. Ausgelöst wurde diese Frage durch das Verhältnis von Hochschulen und wissenschaftsfördernden Stiftungen in den Vereinigten Staaten. Dort ist es seit jeher üblich, alle programm- und projektbezogenen Zuwendungen an Universitäten um einen „Overhead“ - also indirekte Kosten, die bei einem Forschungsprojekt zusätzlich zu den direkten Projektkosten durch Nutzung der Forschungsinfrastruktur einer Universität im Rahmen eines Projekts anfallen -, in nicht unerheblicher Höhe aufzustocken.
Verbände und Stiftungen sehen sich nicht erst seit dem UNICEF-Skandal von 2007 einer kritischen Öffentlichkeit gegenüber, die ein berechtigtes Interesse an der Mittelverwendung gemeinnütziger Organisationen hat. In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Forderung nach Offenlegung von Manager-Gehältern nach dem Vorbild von Publikumsgesellschaften laut. Auch im Nonprofit-Sektor existieren inzwischen Corporate Governance Standards, doch beim Thema Vergütung halten sich die Akteure bedeckt. Die Empirie zeigt, die Transparenzbereitschaft ist noch steigerungsfähig.
Stiftungen leisten unbestreitbar einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft - in vielen wichtigen Tätigkeitsfeldern. Aber leisten alle diese Stiftungen auch einen effektiven Beitrag? Sind diese Stiftungen erfolgreich? Stifter haben Ziele vor Augen, wenn sie eine Stiftung ins Leben rufen. Sie geben in der Regel ein nicht unerhebliches Vermögen, um ihre Vision Wirklichkeit werden zu lassen. Jeder Stifter will, dass seine Stiftung erfolgreich und effizient ist. Doch wie ist dieses Ziel am besten zu erreichen? Indem insbesondere folgende sieben Punkte beachtet werden.
Wenn der Wunsch nach einer eigenen Stiftung Wirklichkeit werden soll, müssen zunächst Stiftungsgeschäft und -satzung gefertigt werden. Häufig wird hier vom potenziellen Stifter oder seinem langjährigen Berater auf Mustersatzungen zurückgegriffen und eine „Marke Eigenbau“ entwickelt. So werden bereits in der Gründungsphase gravierende Fehler gemacht, die später den Spaß an der Initiative verderben können. Insoweit ist es sinnvoll, sich frühzeitig von einem neutralen Experten begleiten zu lassen.
Einem Unterfall des Rechts der Glücksspiele widmet sich der Beitrag von Brücher-Herpel, die die rechtlichen Aspekte zur Veranstaltung von Lotterien, Tombolas usw. behandelt. Lotterien stellen für eine Reihe von Stiftungen und Vereinen eine wichtige Einnahmequelle dar. Aufgrund des Staatsmonopols für die Veranstaltung „großer“ Lotterien ist dieser Bereich für private Nonprofits nur über die Beteiligung an Zweckerträgen zugänglich. In bestimmten Bereichen – z.B. Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial – können NPOs auch eine Erlaubnis für eigene Veranstaltungen beantragen.
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