DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2008.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-01 |
Das Hochgebirgsland Tibet ist seit 1949/50 von der Volksrepublik China besetzt. Deren fortgesetzte Repressionspolitik hat schwere Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörungen sowie massive wirtschaftliche, soziale, rechtliche und politische Benachteiligungen der tibetischen Bevölkerung und letztlich die Sinisierung Tibets zur Folge, wie der Deutsche Bundestag 1996 festgestellt hat [Drs. 13/4445]. Der gewaltfreie Widerstand gegen die Fremdbestimmung wird unter der Führung des XIV. Dalai Lama geführt, der 1989 den Friedensnobelpreis erhielt.
Als kleiner Junge fand ich kaum einen Unternehmensnamen rätselhafter als diesen: „Telephonbau und Normalzeit“. Warum konnte ein Unternehmen die normale Zeit verkaufen? Und wer war bereit, dafür zu zahlen? Offenbar fanden sich aber genügend Kunden, denn die beiden elegant ineinander verschränkten Buchstaben T und N sah man oft. Eva Brinkmann to Broxten fand die Unternehmensbezeichnung weit weniger rätselhaft.
Die „Potenzialstudie zu Kinder- und Jugendkulturprojekten“ der PwC-Stiftung Jugend - Bildung - Kultur und des Bonner Zentrums für Kulturforschung hat 60 beispielhafte Projekte der kulturellen Jugendbildung in Deutschland genauer ausgewählt, die aufgrund ihrer Präsenz in Fachliteratur, Tagungsdokumentationen und Online-Datenbanken als „Best Practice“ bezeichnet werden können. Dazu gehörten u.a. der KunstKlub Kids Düsseldorf, Theater und Schule aus Berlin, Museum im Koffer aus Nürnberg und Musik im Kindergartenalltag aus Viersen.
Hinterher ist man immer schlauer. Das gilt insbesondere für die Vorgänge um das Deutsche Komitee für UNICEF, die sich seit Ende November 2007 in einer allmählich anschwellenden Medienlawine und zunehmender Verunsicherung und Kritik der Öffentlichkeit an der Mittelbeschaffungspraxis gemeinnütziger Organisationen niedergeschlagen haben. Bei den Verantwortlichen des Nonprofit-Sektors wird selbstkritisch über eigene Versäumnisse und die Konsequenzen daraus nachgedacht.
Die Führungskräfte des Dritten Sektors mit seinen mehr als zwei Millionen Arbeitsplätzen - die hauptamtliche Geschäftsführung und die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder - zählen zur „vergessenen Elite“. Wenig weiß man bisher über jene Männer und Frauen, die im Dritten Sektor Verantwortung übernehmen. Die Ergebnisse des Projektes „Bürgerschaftliches Engagement und Management“ vermitteln einen ersten Eindruck von der unbekannten Nonprofit-Organisationselite.
Die Gelegenheit, die titelgebende Frage zu reflektieren, ergab sich Anfang September 2007 bei der feierlichen Zertifikatsverleihung in der European Business School (ebs) in Oestrich-Winkel. Von Ende März bis Anfang Juni 2007 hatte ich dort als Teilnehmer des 4. Jahrgangs das „Intensivstudium Stiftungsmanagement“ absolviert. Um es gleich vorwegzunehmen: Für mich machen die 12 Tage im Rheingau einen Unterschied! Und dies aus verschiedenen Gründen.
Manchmal sorgen Stiftungen selbst für den Aufbau berufsbegleitender Qualifizierungsangebote im Stiftungswesen. Denn mit dem seit zwei Jahren bestehenden Masterprogramm „Nonprofit- Management and Governance“ entstand in Münster eine einmalige Public-Private-Partnership zwischen der Stiftung Westfalen-Initiative für Eigenverantwortung und Gemeinwohl, der Westfälischen Wilhelms-Universität und dem Zentrum für Nonprofit-Management.
Während die Erbschaftsteuerreform zur Zeit in aller Munde ist, vollzieht sich die größte Reform des Erbrechts in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches unter eher geringer öffentlicher Wahrnehmung. Ziel des am 30.01.2008 vom Bundeskabinett vorgestellten Entwurfs der Reform des Erb- und Verjährungsrechts ist es, das Erbrecht an veränderte Familienverhältnisse, geänderte Wertevorstellungen und neue gesellschaftliche Strukturen anzupassen. Stiftungen und gemeinnützige Organisationen sind zwar nicht Adressaten des Reformvorhabens. Sie können jedoch in vielerlei Hinsicht von den Neuregelungen profitieren. Die Handlungsmöglichkeiten hierzu bestehen schon heute.
Familienstiftungen werden in Deutschland gegründet, um Vermögen über Generationen hinweg zusammenzuhalten und Familienangehörige und Nachkommen wirtschaftlich zu versorgen. Etwa 3-5 % aller Stiftungen sind Familienstiftungen. Ihre Zahl dürfte bei etwa 500-700 liegen. Die Bandbreite reicht von kleinen, vermögensverwaltenden Familienstiftungen mit nur wenigen Destinatären über Familienstiftungen mit Mehrheitsbeteiligung an Großunternehmen bis zur jahrhundertealten Familienstiftung mit über 1.000 Destinatären. Früher blieb das bei Familienstiftungen gebundene Vermögen über Generationen erbschaftsteuerfrei, weil der Wechsel der aus der Familienstiftung Begünstigten erbschaftsteuerlich nicht erfasst werden kann.
BGB-Stiftungen sind wenig flexibel. Das gilt trotz eingeschränkter staatlicher Kontrolle auch für Familienstiftungen, weil diese steuerrechtlich bei substanzieller Änderung ihrer Satzung nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich wie eine „neue“ Stiftung veranlagt werden, was ab einem mittleren Vermögensumfang zu kaum vermittelbaren Steuerfolgen führen kann. Derartige Barrieren bedeuten ein gravierendes Handicap generationsübergreifender Nachfolgegestaltungen, die stets langfristig angelegt sein sollten.
Unternehmer entscheiden sich aus verschiedenen Gründen, eine Stiftung zu errichten. Über eine Stiftung können einerseits die Aktivitäten gebündelt werden, die ein Unternehmen aus gesellschaftlicher Verantwortung für das Gemeinwohl leistet. Das Unternehmen erbringt dadurch - neben seiner Steuerzahlung - einen Beitrag für die Gesellschaft, in der es durch wirtschaftliche Aktivitäten seine Gewinne erzielt.
Stiftungen stehen für die Langlebigkeit und Solidität ihrer Struktur und erfreuen sich auch aus diesem Grunde immer größerer Beliebtheit. Sie sollen im Idealfall ihr Grundstockvermögen auf ewig erhalten und die satzungsmäßigen Zwecke aus den hieraus zu erzielenden Erträgen bestreiten. Als Alternative besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Vermögensstock sukzessive abzubauen und für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Bei solchen so genannten Verbrauchsstiftungen stellt sich die Frage, ob der erhöhte Spendenabzug nach § 10b Abs. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) zur Anwendung kommen kann.
Die Kombination von Profitabilität mit gesellschaftlicher Verantwortung wird für erfolgreiche Unternehmen immer wichtiger. Langfristiger Erfolg basiert auf nachhaltigem Handeln und dem Vertrauen diverser Anspruchsgruppen. Ziel ist es, Mehrwert für Aktionäre und Kunden zu schaffen und dabei gesellschaftlichen Wohlstand zu fördern. Engagement in den Bereichen Gesellschaft und Umwelt hat bei der Credit Suisse eine lange Tradition. Bereits in den Jahren unmittelbar nach der Gründung von 1856 hat die Bank ihre gesellschaftliche Verantwortung erkannt. Die Credit Suisse beabsichtigt, dieses Engagement zu verstärken.
Woran kann sich der Vorstand einer Stiftung bei der Vermögensanlage orientieren? Die relevanten Rechtsvorschriften gehen lediglich von der Bestandserhaltung aus, machen aber keine weiteren Vorgaben. So zeigen sich in der Praxis bei vielen Stiftungsvorständen gerade in Zeiten schwankender Börsen große Unsicherheiten. Sieben Irrtümer, die immer wieder in Gesprächen eine Rolle spielen, sind Gegenstand der folgenden Überlegungen.
Der Markt für geschlossene Fonds befindet sich im Wandel. Veränderte gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen, attraktive Ertragschancen und verringerte Mindestzeichnungssummen haben in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass geschlossene Beteiligungen in der Gunst der Anleger immer weiter nach oben rückten und auch zunehmend für Stiftungen interessant werden. Eine Voraussetzung für diese Entwicklung ist die Handelbarkeit der einzelnen Anteile.
Am 14.02.2008 wurde der Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, vorläufig festgenommen. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung über seine Stiftung „Devotion“ (dt. Hingabe) mit Sitz im kleinen Fürstentum Liechtenstein. Angeblich hunderte ähnlich gelagerter Fälle haben in der Folge zu einem mächtigen und anhaltenden Rauschen im Blätterwald geführt. Dabei ermitteln Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung nicht zum ersten Mal in größerem Umfang wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit liechtensteinischen Stiftungen. In Medien und in der Beratungspraxis hört man kritische Stimmen auch an die Adresse der deutschen Stiftung.
Gesetzesvorhaben wie die Unternehmen- und Erbschaftsteuerreform, die Regelungen zur Abgeltungssteuer sowie zum Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht zielen zwar nicht unmittelbar auf Stiftungen und NPO, wirken sich aber dennoch teils positiv, teils nachteilig auf diese aus. Einen Überblick über die verschiedenen Reformen geben Rott zum Erb- und Verjährungsrecht sowie Richter, Eichler und Fischer in den „Roten Seiten“, die sich eingehend mit den Auswirkungen auf das Umfeld von Stiftungen sowie weiterem Reform- und Klarstellungsbedarf befassen.
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