Bei der Kapitalanlage über Investmentfonds sind Verwahrstellen ein steter Begleiter. Als maßgebliche Kontrollinstanz sind sie für einen effektiven Anlegerschutz zuständig. Das Gros ihrer Kernaufgaben ist dabei vom Regulator eindeutig bestimmt. Auf den ersten Blick treten die meisten Anbieter daher mit ähnlichen Leistungsversprechen an. Verfehlt wäre dennoch, die Auswahl einer Verwahrstelle dem Zufall zu überlassen oder allein von Kostenerwägungen abhängig zu machen. Denn gerade mittelständisch geprägte Häuser bieten vielfach einen partnerschaftlichen und persönlichen Service, der auch Stiftungen einen entscheidenden Mehrwert bieten kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.02.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-24 |
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