Steuerbegünstigte Stiftungen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i. V. m. §§ 51 f. AO erfahren Vergünstigungen, die mit einem Steuerverzicht des Staates einhergehen und Ausdruck einer staatsentlastenden Betätigung für das Gemeinwohl sind. Die Gewährung der Steuervergünstigungen geht mit einer Form- und Inhaltsstrenge des Gemeinnützigkeitsrechts einher, die durch normierte Rechtslage, Interpretation der Finanzgerichte und Auslegungshinweise der Finanzverwaltung geprägt wird. Zu den jüngsten Neuerungen zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht gibt der nachfolgende Beitrag einen kurzen Überblick.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2016.06.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-19 |
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