DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2016.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-19 |
+++ Horst Köhler mit Karlheinz-Böhm-Preis geehrt +++ Bedeutung nachhaltiger Geldanlagen steigt +++ Kulturmarken Award 2016: Die Preisträger +++ Attac: Finanzgericht bestätigt Gemeinnützigkeit +++
Kann Europa für jeden erlebbar gemacht werden? Kann trotz Sprachbarrieren und geografischer Ausbreitung ein Gefühl europäischer Bürgerschaft entstehen? Gibt es eine europäische Identität und wenn ja, worin besteht diese? Ein Essay über europäische Realitäten und Träume und darüber, wie sich beide aneinander annähern können.
Wer arbeitet gern für die Katz’? Wer möchte Geld zum Fenster hinauswerfen? Eine gut durchgeführte Wirkungsorientierung von Engagement hilft dabei, Effektivität und Effizienz zu steigern, und seinen Zweck mit gesteigerter Qualität zu erreichen.
Internationale Philanthropie ist geprägt von dem Vertrauen in die Projekte und die transparente Darstellung der Wirksamkeit des finanziellen Engagements. Durch eine ausführliche Projektinformation in Deutschland und die offene Diskussion mit den Programmverantwortlichen in den Projektländern im Ausland sind Projektreisen ein probates Mittel, Förderer für internationales philanthropisches Engagement zu gewinnen und langfristig an die Organisation zu binden.
Autohäuser genießen nicht immer den besten Ruf – als Anbieter wie auch als Arbeitgeber. Umso überraschender mag es zunächst erscheinen, dass die Hoppmann Autowelt ihr Kapital in eine Stiftung eingebracht und eine sehr weitgehende Mitbestimmung der Arbeitnehmer eingeführt hat. Das Autohaus aus Siegen bildet deshalb Ausnahme wie Vorbild in einem – in der Autobranche, aber auch für die gesamte bundesdeutsche Wirtschaft.
Eine Money-Map-Arbeit der in London lebenden Künstlerin wird im zweiten Teil mit Werken der Sammlung Haupt „Dreißig Silberlinge – Kunst und Geld“ vorgestellt. Ist mit dem Begriff Urknall (im Englischen: Big Bang) im wissenschaftlichen Sinne die Entstehung von Materie gemeint, so wagt Justine Smith die These, das Bersten der Finanz-Blase mit dem Auseinanderdriften der Länder könnte das gewaltigere Phänomen sein.
Stiftungen und Nonprofit-Organisationen verspüren zunehmend einen Professionalisierungsdruck aufgrund der gesellschaftlichen Erwartungen, der Reduzierung öffentlich finanzierter Vorhaben und der wachsenden Konkurrenz auch und gerade mit privatwirtschaftlichen Wettbewerbern. Doch wie reagieren die Organisationen auf diese neuen Rahmenbedingungen und wie machen sie ihr Management fit für die Zukunft?
Vor gut 100 Jahren erfand Frederick Goff in Ohio die erste Bürgerstiftung der Welt. Mit der Cleveland Foundation wollte er eine unabhängige, lokale Institution von Bürgern für Bürger schaffen, mit der sich das stifterische Engagement wirkungsvoller gestalten lässt. Seine Idee ist voll und ganz aufgegangen. In den USA gibt es aktuell 789 Community Foundations mit einem Stiftungskapital von 82 Mrd. US-$.
Im dritten Teil der Serie zu den psychologischen Fallstricken bei der Kapitalanlage wurde postuliert, dass es sinnvoll ist, in den (Aktien-)Markt einzusteigen, wenn die „Kanonen donnern“, da – so die Überlegung – die hohe Unsicherheit der Marktteilnehmer zu (übertrieben) niedrigen Kursen und damit zu höheren Risikoprämien führt. Doch gilt diese Regel auch für einzelne Aktien? Ist es sinnvoll, bei stark sinkenden Kursen zu kaufen?
Immobilien sind in der anhaltenden Niedrigzinsphase verstärkt in den Blickfang von Stiftungen geraten, da die laufenden Erträge aus Rentenpapieren zur Aufrechterhaltung des Stiftungszwecks ausbleiben. Allerdings sollten Stiftungen nicht den Fehler machen, Immobilien vorschnell als Rentensubstitut zu sehen, denn die laufenden Mieteinnahmen sind eben „nur“ relativ stabil. Trotzdem stellt diese eigenständige Anlageklasse ein konservatives Chancen-Risiko-Profil in Aussicht, das den Anforderungen von Stiftungen an die Kapitalanlage entgegenkommt.
Engagement als Form der Umsetzung einer weltanschaulichen Herangehensweise der Umsetzung ethischen sowie nachhaltigen Investments gewinnt auch im Stiftungsbereich zunehmend an Bedeutung. Um aber einen höheren Grad des mit der Stiftungstätigkeit zu erzielenden positiven „Social Impacts“ zu erzielen, müssen Stiftungssatzung, Stiftungstätigkeit und Investmentprozess der Anlage der anvertrauten Stiftungsmittel noch besser in ihrer Zielorientierung und Wirkungsweise abgestimmt werden.
Die Gründung und die Verwaltung einer Stiftung nach deutschem Recht ist von vielen bürokratischen Hürden bestimmt. Die Errichtung einer Stiftung erfordert zudem ein größeres Stammkapital von i. d. R. über 50.000 €, das für die Stiftungsarbeit nicht zur Verfügung steht. Für kleinere Stiftungsvorhaben stellt somit das Stammkapital bereits eine teils unüberwindliche Hürde dar, mit der Folge, dass diese auf einen Verein oder eine Unternehmergesellschaft zurückgreifen müssten; dies kann auf Kosten der Flexibilität gehen.
Wir leben auf einem transparenten Planeten; dank der enormen Fortschritte der Informationstechnologie hat sich der Nebel gelichtet und die vielseitigen Probleme und Ungerechtigkeiten des Diesseits offenbart. Globale Lösungsansätze Rücken demnach immer stärker in den Fokus.
Die Veranstaltung von Kongressen, Tagungen und Seminaren zählt bei vielen gemeinnützigen Stiftungen zu den Maßnahmen der Zweckverwirklichung. Im Regelfall erfolgte bisher eine Beurteilung als steuerbefreiter Zweckbetrieb, nur Fragen zur Besteuerung von Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen sind oftmals streitig.
Ab dem 25.5.2018 wird die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten, die für die bestehenden Regelungen zur werblichen Nutzung von personenbezogenen Daten europaweit eine Überprüfung und Änderung der bisherigen Datenverarbeitung notwendig machen wird. Für Stiftungen und Vereine ergeben sich, wie für alle Unternehmen, vielfältige neue Anforderungen. Angesichts deutlich erhöhter Bußgelder ist eine sorgfältige Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Bereich der Spendenwerbung notwendig.
Steuerbegünstigte Stiftungen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i. V. m. §§ 51 f. AO erfahren Vergünstigungen, die mit einem Steuerverzicht des Staates einhergehen und Ausdruck einer staatsentlastenden Betätigung für das Gemeinwohl sind. Die Gewährung der Steuervergünstigungen geht mit einer Form- und Inhaltsstrenge des Gemeinnützigkeitsrechts einher, die durch normierte Rechtslage, Interpretation der Finanzgerichte und Auslegungshinweise der Finanzverwaltung geprägt wird. Zu den jüngsten Neuerungen zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht gibt der nachfolgende Beitrag einen kurzen Überblick.
Welche Rolle spielt Philanthropie in und für Familienunternehmen? Antwort hierauf gibt die aktuelle Studie „Philanthropie im Familienunternehmen. Schaffen nachhaltiger Wirkung durch Tradition und Werte“, die in Zusammenarbeit zwischen EY und dem Center for Family Business der Universität St. Gallen erstellt wurde.
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