Ab dem 25.5.2018 wird die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten, die für die bestehenden Regelungen zur werblichen Nutzung von personenbezogenen Daten europaweit eine Überprüfung und Änderung der bisherigen Datenverarbeitung notwendig machen wird. Für Stiftungen und Vereine ergeben sich, wie für alle Unternehmen, vielfältige neue Anforderungen. Angesichts deutlich erhöhter Bußgelder ist eine sorgfältige Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Bereich der Spendenwerbung notwendig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2016.06.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-19 |
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