Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 12.3.2009 (III ZR 142/08, Wertpapier-Mitteilungen (WM) 2009, S. 909 ff.) erstmals grundlegend zur Rechtsfigur der unselbstständigen Stiftung Stellung bezogen. Die Entscheidung ist für die Stiftungspraxis von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Dies wird nicht sofort deutlich, da der Rechtsstreit einen Vertrag über Dauergrabpflege betraf und der amtliche Leitsatz den Begriff der unselbstständigen Stiftung nicht erwähnt. In der Sache ging es jedoch um deren rechtliche Beurteilung, insbesondere die Kündbarkeit einer als unselbstständige Stiftung ausgestalteten Vereinbarung über die Grabpflege nach dem Tod des Treugebers. Die Entscheidung enthält drei grundlegende Kernaussagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2009.03.23 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: