Der Trust ist ein Konstrukt des angelsächsischen Rechts, dessen Geschichte bis ins Mittelalter zurückgeht. Er muss daher auch in einem Land des angelsächsischen Rechtskreises errichtet werden, um Gültigkeit zu erlangen. Großbritannien, seine Kanalinseln oder Gebiete in der Karibik sind beliebte Gastländer. Aber auch die pazifisch-asiatischen Destinationen, wie z.B. Singapur oder Neuseeland, erfreuen sich als Heimat internationaler Trusts immer größerer Beliebtheit. Trusts dienen der Nachlass- und Nachfolgeplanung sowie der Vermögenssicherung. Mit ihrer Hilfe wird festgelegt, wer ein Vermögen halten, verwalten und schließlich in welchen Teilen an welche Begünstigte verteilen soll. Zudem eignet sich der Trust hervorragend für die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.06.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-01 |
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