DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2010.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-01 |
+++ Mit der Zeckenkarte gegen Borreliose +++ Strategiekompass gegen Budgetkrisen +++ Stiftungstage – Stiftungswochen +++ BGH gegen Haftungserweiterung +++
„Ein Mann, der zu beschäftigt ist, sich um seine Gesundheit zu kümmern, ist wie ein Handwerker, der keine Zeit hat, seine Werkzeuge zu pflegen“, sagt ein spanisches Sprichwort. Deutsche Männer haben wenig Zeit, weil sie im Beruf stark eingespannt sind. Nicht selten gehen sie dabei an ihre körperlichen und psychischen Grenzen. Von Vorsorgeuntersuchungen halten sie traditionell eher wenig. Dass viele Männer erst zum Arzt gehen, wenn sie sich wirklich eingeschränkt fühlen, führt wiederum zu hohen Kosten in der medizinischen Versorgung. Die Stiftung Männergesundheit nimmt sich dieses schwierigen Themas umfassend an.
Wenn die Mittel knapp werden und ganze Projekte Gefahr laufen, gestrichen zu werden, kann die Lösung in richtig praktiziertem Fundraising liegen. Dabei muss erfolgreiche Spendenwerbung auch eine professionelle Beziehungspflege umfassen. Auf diese und andere Prinzipien des Fundraisings weist Marita Haibach immer wieder und an vielen Orten hin. Sie bildet Netzwerke unterschiedlicher Art und bündelt Kräfte. Es gibt wohl keine andere Fundraising-Expertin, der die gesamte Branche in Deutschland und Europa derart viel zu verdanken hat wie ihr.
Der große Strukturumbau in die Hochschulen kam auf bürokratisch stelzenden Beinen und sorgte in den letzten zehn Jahren für die Umstellung auf Studienzyklen, die in einem europäisch vergleichbaren Bewertungsrahmen zu Bachelor- und Masterabschlüssen führen. Die Qualität der Lehre ist dabei auf der Strecke geblieben. Eine Gruppe von 32 Fachleuten aus Professorenschaft, Hochschulmanagement und Hochschuldidaktik macht sich jetzt auf den Weg, die Lehre an den Hochschulen zu stärken – unterstützt von einer Förderallianz von Stiftungen.
Proteine regulieren die Lebensprozesse – solange sie richtig gefaltet sind. Fehlerhafte Eiweiße dagegen führen zu schweren Gehirnerkrankungen wie Alzheimer, Parkinson oder Chorea Huntington. Die Fritz und Hildegard Berg-Stiftung unterstützt Wissenschaftler der Universität Mainz auf der Suche nach den Fehlern im Faltcode.
Seit 1999 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) medizinische Kompetenznetze zu den wichtigsten Krankheitsbildern in Deutschland. Hierzu kooperieren die Spitzenkräfte der jeweiligen Fachgebiete. Das Beispiel der CAPNETZ-STIFTUNG zeigt, wie die wirtschaftliche Nachhaltigkeit eines solchen Kooperationsmodells gesichert werden kann.
Der deutsche Stiftungssektor hat sich in den letzten zehn Jahren mit durchschnittlich 900 Neugründungen pro Jahr erheblich vergrößert. In diesem Zusammenhang wird immer wieder auf die gesellschaftliche Bedeutung der Stiftungen und die durch sie angeregte Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hingewiesen. Obwohl auch die ökonomischen Effekte des Stiftungswesens nicht zu vernachlässigen sind, fand die volkswirtschaftliche Perspektive bislang wenig Beachtung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Stiftungsaktivitäten sind differenziert und haben in vielen Fällen nachhaltigen Charakter. Ein systematisierender und vertiefender Blick lohnt sich also.
Der „Hohle Zahn“ wird nicht zur Litfaßsäule, wenn im Sommer 2010 die Bauarbeiten am Alten Turm der Berliner Gedächtniskirche beginnen, denn der Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche ist es auch ohne Werbeeinnahmen gelungen, die zur Sanierung veranschlagten 4,2 Mio. € großenteils zusammenzubringen – durch eine gut zweijährige Kampagne mit fünf tatkräftigen Hauptsponsoren und durch vielfältiges bürgerschaftliches Engagement. Ganz ohne öffentliche Fördermittel ging es jedoch nicht.
„Sputnik-Schock“ und „Bildungsnotstand“: Schon in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stand das deutsche Bildungssystem in der Kritik. Henri Nannen, der damalige Chefredakteur des Magazins „stern“, ließ es nicht bei journalistischen Schlagworten bewenden und startete eine gesellschaftlich breit angelegte Initiative, um den qualifizierten Nachwuchs an jungen Wissenschaftlern in Deutschland zu fördern. Unter dem Motto „Wir suchen die Forscher von morgen!“ rief er 1965 erstmals zur Teilnahme am Wettbewerb Jugend forscht auf.
Während Corporate Social Responsibility (CSR) allgemein auf die Verantwortung des Unternehmens als „gutes Mitglied“ der Gesellschaft abstellt, rückt das in Deutschland relativ neue Instrument Corporate Volunteering das freiwillige gesellschaftliche Engagement der Beschäftigten in den Mittelpunkt. In England und den USA ist es Alltag, sich aus dem Unternehmen heraus für das Gemeinwohl zu engagieren – in Deutschland hält das Corporate Volunteering seit Kurzem besonders bei Firmen mit einem englischen oder amerikanischen Mutterkonzern Einzug. Doch auch darüber hinaus findet die angelsächsische Gesellschaftsphilosophie zunehmend Anklang in den Personalabteilungen, trägt sie doch auch maßgeblich zur Mitarbeitermotivation und -bindung bei.
Die Kampagne „Geben gibt.“ vergibt 2010 zum zweiten Mal den Deutschen Engagementpreis. Alle Bürger sind aufgerufen, bis Ende Juli beeindruckende Personen oder Projekte, Institutionen oder Unternehmen, die sich vorbildlich für die Gesellschaft einsetzen, zu nominieren.
Was tun, wenn das Kind im Brunnen liegt? Viele Stiftungen haben seit der vergangenen Finanzkrise nominal oder prozentual gesunkene Erträge hinnehmen müssen. Fehlen ausgleichende Zuwendungen, sinkt zwangsläufig ihr Fördervolumen. Weiterzumachen wie bisher – nur in bescheidenerem Umfang – ist sicher nicht die beste Lösung. Statt die Hände in den Schoß zu legen, sollte das bisherige Wirken unter die Lupe genommen, die bisherige Förderstrategie überdacht und gegebenenfalls verändert werden. Ist die bisher betriebene Förderung erfolgreich?
Anfang der 80er Jahre war die Welt noch in Ordnung: Zehnjährige Bundesanleihen boten eine Rendite von über 10 % und die Erwirtschaftung auskömmlicher Mittel für den Stiftungszweck fiel nicht schwer. Auch Anfang der 90er Jahre konnten Stiftungen mit Renditen um die 9 % noch aus dem Vollen schöpfen. Heute sieht das Bild völlig anders aus: Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen liegt bei gerade mal 2,7 %. Auch Pfandbriefe und Unternehmensanleihen helfen nicht wirklich weiter; der Renditepfad wurde gleichfalls Jahr um Jahr geringer. Wie kann in diesem Niedrigzinsumfeld die Fördertätigkeit finanziert werden?
Stiftungsvermögen, die im Jahr 2008 in Aktien und Renten angelegt waren, erwirtschafteten in der Finanzkrise zwar meist Erträge, konnten aber ihr Vermögen nicht vermehren. Auch in 2010 stellt sich für viele Stiftungen die Frage, welche Anlage sie zur Erzielung einer ausreichenden Rendite für die Finanzierung ihres Siftungszwecks sowie den notwendigen Vermögenserhalt bzw. -aufbau wählen sollen.
Empirische Untersuchungen belegen, dass nur wenige Portfoliomanager in der Lage sind, den durch Indizes abgebildeten Kapitalmarkt langfristig zu schlagen. Börsennotierte Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs) bilden Indizes ab und zeichnen sich durch Transparenz, geringe Kosten und ein hohes Sicherheitsniveau aus – Anforderungen, die auch Stiftungen stellen. ETFs können nahezu jede Anlagestrategie exakt abbilden und sind dennoch flexibel, um auf veränderte Kapitalmarktbedingungen zu reagieren.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass die weltweiten Kapitalmärkte deutlichen Wertschwankungen unterliegen können. Auch Stiftungen mussten in den Jahren 2008 und 2009 trotz konservativer Anlagestrategien Kursverluste hinnehmen. Dies bestätigt die repräsentative Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: Im Jahr 2008 verzeichneten deutsche Stiftungen Buchwertverluste von durchschnittlich 6,5 %, 2009 waren es 5,2 %. Für 2008 berichten 30 % der Stiftungen von Buchwertverlusten, 19 % beklagen gar reale Verluste.
Stehen einer Stiftung weniger Mittel zur Verfügung als sie eigentlich benötigt, muss sie effizienter handeln, und sollte gleichzeitig die Zweckverwirklichung verbessern. Dies bedeutet nicht die Quadratur des Kreises, wie der Einsatz von Mikrofinanz im Bereich der Geldanlagen zeigt. Ein selbst erlebtes praktisches Beispiel macht das deutlich.
Gemeinnützige Körperschaften stehen im Wettbewerb um Spenden-, Sponsoren- und Fördergelder, die sie benötigen, um ihre Zwecke zu verwirklichen und ihre Zukunft abzusichern. Der Spendenmarkt ist zunehmend hart umkämpft. Im Zuge der Finanzkrise werden Förderbudgets knapper, wachsen jedenfalls selten. Die für den Konkurrenzkampf aufgebrachte Energie der Stiftungen und Vereine könnte anderweitig effektiver genutzt werden. So kann die enge Kooperation von Vereinen mit gemeinnützigen Stiftungen, die einen ähnlichen Förderzweck verfolgen, ein guter Ersatz sein. Und auch die Stiftungen können von der Zusammenarbeit profitieren.
Innerbetriebliche Weiterbildung als Instrument der Personalentwicklung muss in Deutschland wieder salonfähig werden. Dafür sprechen nicht nur die gegenwärtig schlechten Wirtschaftsdaten, sondern vor allem auch die zukünftigen ökonomischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Intensivierung des Wissens und der Fähigkeiten der internen Mitarbeiter von Nonprofit-Organisationen (NPO) gerade im Bereich des Fundraisings kann ein wichtiger Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg sein. Dabei ist insbesondere die richtige organisatorische Verankerung wichtig.
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) haben in größerem Umfang internationale Rechnungslegungsprinzipien in das deutsche Handelsrecht Eingang gefunden. So wurde § 249 Abs. 2 HGB (Aufwandsrückstellungen) ersatzlos gestrichen, da diese Regelung weder in den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS / IFRS noch den amerikanischen Rechnungslegungsstandard US-GAAP bekannt ist. Vor allem steuerbegünstigte Einrichtungen hatten bislang Aufwandsrückstellungen für Großreparaturen im Gebäudebereich gebildet, da bei ihnen die steuerliche Nichtanerkennung dieser Rückstellungen keine Rolle spielte.
Es kommt selten genug vor, dass stiftungsrechtliche Fragen vor Gericht geklärt werden, noch seltener kommt es zu höchstrichterlichen und wegweisenden Entscheidungen. Mit seinem Urteil vom 7.10.2009 (Xa ZR 8/08) hatte der BGH Gelegenheit, sich mit dem Stiftungsrecht zu befassen und zwar mit einer überaus streitigen Frage. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, welche Formanforderungen an den Zuwendungsvertrag zwischen Stiftung und Destinatär zu stellen sind.
Nordrhein-Westfalen hat nach fünfjähriger Erprobungsphase sein Landesstiftungsgesetz (StiftG NRW) überarbeitet. Zum 23.2.2010 ist die Neufassung in Kraft getreten. Die Änderungen stellen keine grundlegende Reform dar, betreffen aber eine Reihe von Vorschriften, die sich als unpraktikabel oder gar überflüssig erwiesen haben. Tiefgreifendere Änderungen finden sich in den §§ 5 und 7. Während die Änderung des § 7 Abs. 2 den Grundgedanken von 2005, die Eigenverantwortlichkeit der Stiftungen zu stärken, relativiert, beinhaltet die neue Fassung des § 5 Abs. 2 eine empfindliche Einschränkung der stifterischen Gestaltungsfreiheit – mit weitreichenden Folgen.
Eine gemeinnützige Stiftung kann sich an gewerblichen Unternehmen beteiligen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden, wenn sie bestimmte Regeln beachtet. Im Allgemeinen wird grob unterschieden zwischen der Beteiligungsträgerstiftung, bei der sich die Stiftung darauf beschränkt, Gesellschaftsanteile in ihrem Vermögen zu halten, und der Unternehmensträgerstiftung, bei der die Stiftung selbst ein Unternehmen betreibt oder über ihre Anteile Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Stets ist zu klären, ob die Beteiligung in der Vermögensverwaltung oder im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Stiftung gehalten wird.
Zu einer erfolgreichen Stiftungsarbeit gehören Projekte, die wirkungsvoll zur Förderung des Gemeinwohls beitragen. Viele Stiftungen verfolgen dieses Ziel, indem sie mit Pilotprojekten innovative Lösungen anstoßen – die Umsetzung und Verbreitung soll dann von anderen Trägern übernommen werden. Damit dies auch nachhaltig gelingt und nicht im Modellstadium steckenbleibt, muss das Projekt insbesondere skalierbar sein. Weiterhin bedarf die Verbreitung einer aktiven und intensiven Begleitung. Lawaldt und Meyn legen anschaulich die Voraussetzungen einer wirksamen Umsetzung dar.
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