Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 03.08.2005 die Nutzung des Spendenhöchstbetrags i.H.v. 20.450 € für Zuwendungen an Stiftungen gem. § 10b Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) einzeln bzw. eigenständig durch jeden Ehegatten auch im Falle der Zusammenveranlagung anerkannt. Das Urteil wurde bereits im Bundessteuerblatt veröffentlicht und wird daher in Zukunft von den Finanzämtern in vergleichbaren Fällen angewandt werden. Die Auswirkungen des Urteils auf den Umfang des Spendenabzugs bei Zuwendungen an Stiftungen durch zusammen veranlagte Ehegatten sind daher für die Gestaltungspraxis von besonderem Interesse.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
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