Gemeinnützige Stiftungen zeugen einerseits durch ihr Vermögen von wirtschaftlicher Macht und tragen andererseits in vielfältiger Weise zum Gemeinwohl einer Gesellschaft bei. Oft werden sie von Personen gegründet, die der Gesellschaft in bestimmter Weise etwas zurückgeben möchten. Gemeinnützige Stiftungen sind im Gegensatz zu Vereinen keiner Mitgliederbasis verpflichtet und damit auch nicht an demokratische Entscheidungswege gebunden. Damit können sie grundsätzlich agiler und unternehmensähnlicher geführt werden. Die fehlende Beaufsichtigung durch Mitglieder führt aber auch dazu, dass sich an die beteiligten Personen besondere Integritätsanforderungen stellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2010.05.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-01 |
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