Bei der Vorbereitung einer Stiftungserrichtung steht regelmäßig die konkrete Satzungsausgestaltung mit der Formulierung von Zweck, Organstruktur sowie Vermögensausstattung im Fokus. Das für den Errichtungsakt ebenso entscheidende „Stiftungsgeschäft“ spielt bei den Planungen hingegen eine meist nur untergeordnete Rolle. Eine unzureichende Vorbereitung des Stiftungsgeschäfts kann jedoch fatale Folgen haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Stifter dem kirchlichen Rechtskreis zuzuordnen ist, der für eine wirksame Stiftungserrichtung eine ausdrückliche amtskirchliche Genehmigung verlangt. Wo diese fehlt, droht die unheilbare Nichtigkeit des Stiftungsgeschäfts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.02.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: