Am 26. Februar 2005 ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein neues Stiftungsgesetz (GV. S. 52) in Kraft getreten. Die Reform war notwendig geworden, nachdem der Deutsche Bundestag im Jahre 2002 in einem halbherzigen Reformschritt einige Änderungen in den §§ 80-88 BGB vorgenommen hatte, die den Landesgesetzgeber zum Nachvollzug zwangen. Nach gut einem Jahr der Anwendung des neuen Gesetzes ist es sicherlich noch zu früh, Bilanz zu ziehen. Erste Erkenntnisse darüber, was gelungen oder eher fehlgeschlagen ist, liegen jedoch vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
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