Gemeinnützige Stiftungen sind verpflichtet, ihr Stiftungsvermögen rentabel anzulegen, damit sie ihren steuerlich geförderten Zweck auch sinnvoll verwirklichen können. Andererseits fordern die Stiftungsgesetze der Bundesländer in unterschiedlicher Weise, dass das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert erhalten werden muss – Vorgaben, deren Einhaltung in Zeiten historisch niedriger Zinsen schwer fällt. Der Stiftungsvorstand ist dafür verantwortlich, dass die Vorgaben eingehalten werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2017.05.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-19 |
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