In den letzten Wochen sorgte der geplante Verkauf des Gemäldes „House of Parliament“ von Claude Monet aus dem Krefelder Kaiser Wilhelm Museum und von Handschriften der Badischen Landesbibliothek für große Unruhe und zahlreiche Diskussionen in der Kulturpolitik. Zwar kommt es in beiden Fällen nun doch nicht zum Verkauf, Anlass sich beruhigt zurückzulehnen, bieten diese Entwicklungen aber lange nicht. Denn in Krefeld gaben nicht kulturpolitische Argumente den Ausschlag, das Gemälde nicht zu verkaufen, sondern die Aussicht, dass dem Museum nur ein Teil des Geldes aus dem Verkauf zu Gute käme. Der andere Teil sollte zum Stopfen des großen schwarzen Haushaltslochs genutzt werden. Und in Baden-Württemberg musste sich der Ministerpräsident dem massiven Druck von Wissenschaft, Verbänden und Vertretern des kulturellen Lebens beugen. Die Landesstiftung Baden-Württemberg hat hier inzwischen 10 Mio. € aus Projektmitteln bereitgestellt, um Kunstschätze aus den ehemaligen großherzoglichen Sammlungen in Baden zu erwerben und diese so weiterhin in Baden-Württemberg zu behalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Verkauf von Kulturgut aus dem Besitz öffentlicher Kultureinrichtungen und die damit aufgeworfene Problematik ist damit aber noch nicht vom Tisch.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.06.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-01 |
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