Die klassischen Stiftungen sind von der anhaltenden Niedrigzinsphase in ihrem Kernanliegen betroffen. Gemeinnützige Stiftungen sehen sich zunehmend nicht mehr in der Lage, ihre Förderzwecke in dem gewünschten bzw. satzungsmäßigen Umfang nachzukommen. Trotz teilweise sehr hohem, millionenstarkem Stiftungsvermögen bleibt es ihnen gesetzlich regelmäßig verwehrt, auf dieses Grundstockvermögen, selbst in anhaltenden schwierigen Zeiten, zurückzugreifen: Es muss in seinem Bestand unangetastet bleiben. Soweit sie nicht auf andere Erträge wie Mieten und Ausschüttungen oder zusätzliche Spenden zurückgreifen können, sind ihre Aktivitäten nachhaltig beschränkt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.02.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-24 |
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