Für gemeinnützige Stiftungen steht neben der „Ewigkeits-Stiftung“ seit 2013 alternativ die Verbrauchsstiftung zur Verfügung. Ihr Einsatz eignet sich gut für finanziell begrenzte Förderprojekte (s. Theisen/Theisen, S&S 2/2019, S. 20–21). Eine weitere Einsatzmöglichkeit der Verbrauchsstiftung aber ist ihre Widmung als Ersatz- oder Schlusserbe natürlicher oder juristischer Personen. Dabei gibt die Flexibilität in der Ausstattung einer solchen Stiftung dem (späteren) Erblasser die Möglichkeit, eine hohe Verwendungsflexibilität seines Vermögens zu Lebzeiten mit einer optimalen Ausstattung der Stiftung nach seinem Ableben zu kombinieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.03.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-21 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: