Das Unternehmenssteuerreformgesetz wird zum 01.01.2008 in Kraft treten. Für Kapitalgesellschaften sinkt die Belastung einbehaltener Gewinne damit von derzeit knapp 40 % auf unter 30 %. Allerdings sind im Gegenzug einige steuererhöhende Maßnahmen vorgesehen, etwa die Abschaffung der degressiven Abschreibung oder eine Neuregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Aufgrund ihrer Steuerbefreiung sind gemeinnützige Körperschaften zwar grundsätzlich nicht betroffen. Die Unternehmenssteuerreform hat jedoch Auswirkungen auf die Besteuerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe. Neuerungen ergeben sich zudem für die Beteiligung gemeinnütziger Körperschaften an nicht steuerbegünstigten Körperschaften.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.06.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-01 |
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