Seit diesem Jahr ist es in einer Reihe von Bundesländern den Hochschulen erlaubt, Studienbeiträge zu erheben. Innerhalb des jeweiligen Rechtsrahmens dürfen sie über Einführung, Höhe und Verwendung der Studienbeiträge entscheiden. Das bringt zugleich die Verantwortung mit sich, Lehre und Studienbedingungen spürbar und nachhaltig zu verbessern. Mit Unterstützung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft haben die ersten Hochschulen Stiftungen gegründet, die durch einen Teil der Studienbeiträge dotiert werden. Dieser Beitrag zeigt die Vorteile dieser Art der Verwendung von Studienbeiträgen sowie mögliche Gestaltungen auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.03.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
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