Die Zusammenlegung von Stiftungen ist in nahezu allen Landesstiftungsgesetzen geregelt oder zumindest erwähnt. In der Praxis kommt sie jedoch sehr selten vor. Aufgrund des schwachen Kapitalmarkts und der geringen Erträge, die Stiftungen derzeit aus dem Grundstockvermögen generieren, kann durchaus ein praktisches Bedürfnis resultieren, sich zu einer neuen - kapitalstärkeren - Stiftung zusammenzuschließen. Insbesondere bei finanziell notleidenden Stiftungen kann dies eine Möglichkeit sein, die Existenz zu sichern. Die Zusammenlegung kann bei kleinen Stiftungen auch ein sinnvolles Mittel sein, um den Bekanntheitsgrad zu steigern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.02.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-01 |
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