Die ertragsteuerliche Befreiung gemeinnütziger Stiftungen bedeutet keineswegs ihre gleichzeitige Umsatzsteuerfreiheit. Öfter als häufig gedacht, sind Stiftungen bei ihrer Zweckverwirklichung als Unternehmer aktiv, z.B. bei Kooperationen oder der Auslagerung von Tätigkeiten. Mit der komplexen Materie befassen sich erneut die Roten Seiten. Während im 1. Teil [RS 5/2013] die Grundlagen der Umsatzbesteuerung behandelt wurden, stehen in dieser Ausgabe praxisrelevante Sachverhalte und Gestaltungsoptionen zur Vorsteuer im Fokus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.02.26 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-01 |
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