Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-12 |
+++ Rückzug aus Europa? Unsicherheit um die Soros-Stiftungen +++ Neue Förderung, neue Partnerschaften: „KI“ weiter auf dem Vormarsch +++ Studie: Kommunen finanziell schlecht gerüstet für Nachhaltigkeitswende +++ Deutscher Kulturrat: Kritik am Entwurf des KRITIS-Dachgesetz +++
Was meint … Rolf D. Häßler
Geschäftsführender Gesellschafter des NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen
Wie kann Stiftungsarbeit in einer sich rasant verändernden Welt größtmögliche Wirkung erzielen? Wie kann sie nachhaltig sozialen Nutzen stiften in einer volatilen, unsicheren, komplexen und mehrdeutigen Welt, in der wir immer schnellere und tiefgreifendere Veränderungen erleben? Inzwischen hat sich für die Beschreibung dieser Phänomene kurz „VUCA“ im Diskurs etabliert. Mit diesen zentralen Fragen hat sich die Siemens Stiftung intensiv auseinandergesetzt.
Philip L. Kramer, Managing Director Stiftung Universität Luzern und Mitglied der Universitätsleitung, arbeitet seit mehr als zehn Jahren erfolgreich im Bereich Academia & Philanthropy. In seiner Funktion als Man aging Director der Excellence Foundation Zurich (Stiftung des Department of Economics der Universität Zürich) konnte er zusammen mit dem Präsidenten der Stiftung Prof. Ernst Fehr das Institut zu dem führenden Institut für Volkswirtschaftslehre im deutschsprachigen Raum aufbauen und in die Gruppe der Top 20 Economics Departements der Welt vorstoßen.
Der Einsatz von generalüberholter IT-Hardware spart Kosten und schont die Umwelt. Was sich im Privaten schon länger etabliert hat, ist mittlerweile auch für den beruflichen Alltag zu einer echten Option geworden. Wieso besonders Diakonien, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen vermehrt auf die Zusammenarbeit mit circulee setzen, zeigt das Beispiel der Zieglerschen e. V. – Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie.
Streit und Konflikte beizulegen ist eine dauerhafte Herausforderung auch für Stiftungen, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen. Der Umgang damit ist eine Bildungsaufgabe, der sich immer mehr Stiftungen öffentlichkeitswirksam annehmen.
Die Verbreitung wirkungsvoller Ansätze ist im dritten Sektor längst keine Ausnahme mehr. Viele soziale Initiativen möchten wachsen, um so noch mehr Wirkung zu erreichen. Das ist gut, denn wir leben in einer Zeit der multiplen Krisen. Die Spaltung der Gesellschaft, der Ruck nach rechts, steigende Armut oder die Klimakrise – gemeinnützige Organisationen leisten bereits einen wichtigen Beitrag, um diese Herausforderungen zu meistern. Dass diese für mehr Wirkung in die Fläche gebracht werden müssen, haben auch viele Stiftungen erkannt und fordern immer öfter, dass Projekte skalierungsfähig sind.
Künstliche Intelligenz (KI) ist zu einem festen Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Ob im Hintergrund oder auch nicht so offensichtlich, KI beeinflusst uns heute bereits in vielerlei Hinsicht. Zum Beispiel werden auf Netflix die Teaserbilder von Serien mithilfe von KI personalisiert oder KI-Systeme analysieren in Callcentern Stimmen in Echtzeit, um Mitarbeitenden Informationen über den emotionalen Zustand der Anrufenden zu geben. Als ein unverzichtbarer Bestandteil der (audio)-visuellen Kommunikation stellt sich die Frage, wie gut die maschinelle Produktion von Inhalten heute bereits ist? Und: Kann uns KI auch beim Fundraising unterstützen?
Nach den Bestimmungen des BGB können seit jeher Stiftende als solche ab der Stiftungserrichtung nicht mehr auf die Geschicke der Stiftung Einfluss nehmen, es sei denn, sie sind Organmitglied (sog. Trennungsgrundsatz). Einige landesrechtliche Regelungen haben diesen Grundsatz bisher aufgeweicht und den Stiftenden auch nach Errichtung noch gewisse Möglichkeiten zur Einflussnahme zugesprochen.
Das Glas-Objekt ist außergewöhnlich. Anders als bei einigen Lichtobjekten im Bestand der auf Kunst zum Thema Geld spezialisierten Sammlung Haupt – beispielsweise von Mathieu Mercier, Sergej Alexander Dott und Virginie Mossé – entfaltet sich die Wirkung des holografischen Licht-Kunstwerks der in Rom geborenen und dort sowie in Santa Fe, New Mexico, USA, arbeitenden Künstlerin Dora Tass im aktiven Gebrauch.
Der klassische Ewigkeitscharakter von Stiftungen ermöglicht das langfristige Investieren des vorhandenen Kapitals in zweckdienlicher Form. Demzufolge ist eine mittel- bis langfristige Anlagestrategie unter Berücksichtigung der Gründungsimpulse der oder des Stiftenden eine adäquate Vorgehensweise bei der Vermögensanlage des verfügbaren Stiftungskapitals. Rückblickend auf eine mehrjährige Niedrigzinsphase und dem damit einhergehenden Mangel an Anlagealternativen sind in den vergangenen Jahren Alternative Investments immer stärker in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit gerückt.
In Zeiten volatiler Aktienmärkte, hoher Inflationsraten und Rezessionsangst etabliert sich Kunst weiter als neue Anlageklasse. Die Hoffnung: der Erwerb eines krisenfesten Substanzwerts. Den Weg in Stiftungsvermögen findet Kunst neben der aktiven Investitionsentscheidung vielfach auch durch Zustiftungen und Erbschaften einzelner Werke oder ganzer Sammlungen. In beiden Szenarien stellt sich Stiftungslenkenden die Frage nach dem Ob und dem Wie.
Stiftungen sind, sofern sie nicht als Verbrauchsstiftung aufgelegt wurden, auf dauerhaftes Handeln und Agieren angelegt. Die Kapitalanlage, als wichtiger Baustein der Stiftungstätigkeit, steht hierbei in der Pflicht, satzungsgemäß und langfristig die anvertrauten Stiftungsmittel zu managen und seinen festen Beitrag zum Gelingen der Stiftungstätigkeit zu leisten. Die letzten Jahre im extremen Niedrigzinsumfeld haben die Arbeit im Bereich der Kapitalanlage für eine Stiftung sehr schwierig gestaltet. Während Altbestände noch bis fast zum Ende 2021 hinein Kursgewinne verbuchen konnten, waren Neuanlagen in der Zinskuponhöhe kaum mehr erträglich.
Finanzkrise. Negativzinsen. Hohe Inflation. Die letzten Jahre stellten große Herausforderungen an Stiftungsorgane im Hinblick auf eine nachhaltige Vermögensverwaltung, die der Stiftung ausreichend Liquidität zur Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht und gleichzeitig vorhandenes Vermögen langfristig sichert. Ein möglicher Lösungsansatz liegt in der Stärkung der Resilienz der Veranlagung.
Das „Gemeinnützigkeitsrecht“ beschreibt eine ganze Reihe von Regelungen für Körperschaften, die aufgrund der Satzung sowie ihrer Tätigkeit steuerbegünstigt behandelt werden. Damit verbunden sind wichtige Steuerprivilegien, wie das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen (Spendenabzug) und die Freistellung von einigen Steuerarten (Körperschaftsteuer, Erbschaft und Schenkungssteuer). Die letzte „größere Reform“ des Gemeinnützigkeitsrechts wurde durch das Jahressteuergesetz (JStG) im Dezember 2020 vorgenommen. In der Folge hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zusätzlich den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) im Hinblick auf diese Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts angepasst.
Die gemeinnützige Organisation hat geerbt, ganz allein und ohne dass ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde. Sie ist als Alleinerbin ausreichend legitimiert, hat die Vorfragen geklärt und geht nun daran, den Nachlass ganz konkret abzuwickeln und für ihre satzungsmäßigen Zwecke nutzbar zu machen. Damit sind die Erfassung, Übernahme und Einziehung der Vermögenswerte, aber auch die Bedienung aller Nachlassverbindlichkeiten verbunden.
EU-US Data Privacy Framework: Zulässiger Datentransfer in die USA durch Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission
Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 10.7.2023 über die Angemessenheit des Schutzniveaus personenbezogener Daten nach dem EU-US Data Privacy Framework (C(2023) 4745 final; Art.45 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO))
Änderung des Vereinszwecks bei Wechsel in die Gemeinnützigkeit
Urteil des LG München I, Endurteil vom 21.10.2022 – 25 O 2792 / 22
+++ Gemeinnützigkeitsreform: EU kritisierte fehlende Fortschritte +++ Klimastiftung MV verweigert Einsicht in Unterlagen +++ Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik +++ Pandemiefolgen für Kinder der „Generation Corona“ +++ 3.000 ehrenamtlich Engagierte in Bellevue +++
+++ Börsengeschäftsführer wird Vorstand der Caritas Stiftung Stuttgart +++ Wechsel in der Telekom Stiftung +++ Neue Doppelspitze bei HateAid +++ Stephanie Brücks wird neues Vorstandsmitglied bei missio +++ Wechsel im Stiftungsrat der Stiftung Aktive Bürgerschaft +++
+++ 750.000 € für österreichische Spitzenforschung +++ Leonhard Klein-Preis für Augenchirugie verliehen +++ 30.000 € für Hamburgs Inklusionssport +++
+++ Transfer von Werten zwischen den Generationen +++ Staat und Stiftung – 22. StiftungsIMPACT in der ESV-Akademie +++
Im Jahr 2012 veröffentlichte der Bundesverband Deutscher Stiftungen eine Studie mit dem Titel „Mission Investing im deutschen Stiftungssektor – Impulse für wirkungsvolles Stiftungsvermögen“. Darin kamen die Autorinnen und Autoren u. a. zur Erkenntnis, dass nicht nur viele Stiftungen Mission Investing, also eine satzungszweckbezogene Vermögensanlage planen, sondern diese Form des Investierens auch unabhängig von Größe, Art und Zweck der Stiftung umgesetzt werden kann. Zudem wurde festgestellt, dass die aktuelle Rechtsgrundlage grundsätzlich keine Hindernisse für Mission Investing bildet.
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