DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-01 |
+++ „Willkommen in Deutschland“ +++ Im Alltag eine Bank +++ Vom digitalen Leben +++ Neues im AEAO auch für Nonprofits +++
In Gedenken an unseren Sohn Valerian Arsène haben meine Frau Sabine Adolph-Verny und ich 2014 die Valerian Arsène Verny Literaturstiftung für Kinder und Jugendliche errichtet. Valerian war ein außerordentlich begabter Literatur-Student und beabsichtigte, international als Schriftsteller und Initiator von grenzüberschreitenden, humanen Projekten für literarisch interessierte und begabte junge Menschen tätig zu werden. Sein tragischer Unfalltod im März 2014 hat ein zu großen Hoffnungen berechtigtes Leben beendet.
Was tun, fragte sich die Geschäftsführerin der Stiftung? Die Zinserträge ihrer Stiftung werfen nur noch geringe Beträge ab. Die Rücklaufquoten der Spendenbriefe sind gering, das Spendenaufkommen stockt. Facebook bringt keine finanziellen Einnahmen. Doch die Aufgaben der Stiftung nehmen stetig zu. Ebenso die Dringlichkeit ihres Anliegens, nämlich den Bewohnern eines Dorfes in Liberia zu helfen - gerade jetzt in Zeiten von Ebola.
Auch Vereine und Stiftungen sind online angekommen: Die meisten haben eine Website; viele messen sogar, wie viele Besucher täglich auf dieser landen; doch nur wenige werten diese Daten auch zielgerichtet aus. So geht Potenzial, wie mehr Spenden, mehr Mitglieder, mehr qualitative Adressen, besseres Wissen über die Website-Nutzer, Spender, Mitglieder oder Unterstützer, verloren. Oft ist der Sinn vieler Marketing-Maßnahmen im Internet aufgrund fehlender Daten nicht klar. Entscheidungen müssen häufig unüberlegt und nach Gefühl getroffen werden. Deshalb ist es an der Zeit, sinnvolle und nachvollziehbare Prozesse, Strukturen und Strategien zu etablieren und das Online Marketing auch im gemeinnützigen Sektor zu professionalisieren.
Mit dem Ausscheiden des Stifters ändert sich einiges im Management einer Stiftung. Insbesondere bei (Namens)Stiftungen, deren Spendenaufkommen eng mit der besonderen Bekanntheit der Stifter verknüpft ist, müssen die Kommunikation, die Markenpositionierung und das Fundraising, v.a. die Spenderansprache neu ausgerichtet werden. Noch während der Stifter aktiv mitwirkt, sind entsprechende Vorkehrungen für die Fortsetzung erfolgreicher Gremienarbeit und eines professionellen Stiftungshandelns zwingend geboten.
Personalentwicklung und -gewinnung sind angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel in aller Munde. Doch nicht selten fehlen konkrete Maßnahmen und systematische Strukturen, um gutes Personal zu halten und neue Mitarbeiter für Stiftungen zu gewinnen. Dabei ist es wichtig, die einzelnen Maßnahmen konsequent in die Gesamtstrategie der Stiftung zu integrieren.
2008 erschien die erste Studie, die offenlegte, welche Bedeutung das Ehrenamt im Stiftungswesen hat und wie viel Vorstände und Geschäftsführer/-innen in deutschen Stiftungen verdienen. Ein Rezensent* bemerkte dazu: „Die Studie ist für Stiftungen und für andere gemeinnützige Körperschaften eine wertvolle Hilfe, da sie die Bedeutung der Vergütung für die Führungskräfte sowie die Kriterien für die Höhe der Vergütung herausarbeitet und damit wertvolle Hilfestellung bei einschlägigen Personalmaßnahmen leistet. Aber auch der Gesetzgeber kann aus der Arbeit wertvolle Anregungen im Hinblick auf die Einführung von Transparenzregelungen erhalten.“
Von außen betrachtet mag es so erscheinen, als seien Stiftungen per se wohlhabend und könnten selbst aufwendige und kostspielige Projekte bequem aus ihrem Förderbudget bestreiten. Doch dem ist in den meisten Fällen nicht so.
In der Privatwirtschaft zwingen Wettbewerb und Gewinnorientierung zu effizientem und effektivem Handeln - Stillstand bedeutet hier Rückschritt. Im Stiftungsbereich fehlen solche Sachzwänge. Zwar soll sparsam und zweckerfüllend gewirtschaftet werden, doch fehlt der in der Unternehmenswelt herrschende Druck zu fortlaufenden Anpassungen und Verbesserungen. Die langjährig anhaltende Niedrigzinsphase zwingt jedoch nun viele Stiftungen dazu, ihr Handlungskonzept und ihre Aktivitäten zu überdenken.
In der Unternehmerwelt wird der strategischen Führung eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Die Entwicklung einer optimalen Strategie zur Zweckverwirklichung korreliert mit Innovationskraft, Wachstumspotenzial, Gewinnmaximierung und wirtschaftlichem Erfolg. In der Stiftungswelt wird der Begriff der strategischen Führung noch mit einer gewissen Zurückhaltung beurteilt. Dennoch gibt es in beiden Welten hinsichtlich Führungsanforderungen einige Gemeinsamkeiten: So werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Führung einer Organisation stetig erweitert, die Verantwortung der obersten Leitungsorgane in Zeiten schwindender Kapitalerträge und Margen nimmt zu und die Verantwortlichen sehen sich angesichts des zunehmenden Veränderungsdrucks verpflichtet, entlang der Wertschöpfungskette auf Ziele und messbare Erfolgsfaktoren wie Gewinnkennzahlen und Indikatoren sozialer Wirkung zu fokussieren.
Manche Stiftungen, die ihr Kapital in Wertpapieren angelegt haben, unterhalten hierfür einen eigenen sog. alternativen Investmentfonds (Spezial-AIF), der von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bzw. einer Depotbank (Verwahrstelle) verwaltet wird. Sie sollten hier ganz genau hinsehen - andernfalls drohen Verluste im Stiftungsvermögen.
In signifikant großer Zahl kommen gemeinnützige Organisationen in den Genuss von Nachlässen. Entweder werden sie - häufig zusammen mit anderen Organisationen - zu Erben eingesetzt, oder sie erhalten ein Vermächtnis. Die Einsetzung als Erbin zwingt sie, sich mit dem zugewendeten Nachlass auseinanderzusetzen. Innerhalb relativ kurzer Zeit ist zu entscheiden, ob die Erbschaft angenommen werden kann oder - was vorkommen kann - ausgeschlagen werden muss, weil der Nachlass überschuldet oder mit Auflagen verbunden ist, die zu einer untragbaren Belastung der NPO führen. Anders stellt sich die Situation beim Vermächtnis dar: Dieses begründet einen Anspruch gegen den Nachlass, der zum einen geltend gemacht werden muss und zum anderen der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegt.
Viele Stiftungen erstellen ihre gesetzlich geforderte Jahresrechnung - häufig auch freiwillig - in Form eines kaufmännischen Jahresabschlusses. Die Vorschriften hierzu sind im Handelsrecht geregelt. Obgleich es insofern ein festes Regelwerk für kaufmännische Jahresabschlüsse gibt, existieren eine Reihe von Wahlrechten und Ermessensspielräumen, welche es dem Bilanzersteller erlauben, den Jahresabschluss innerhalb gewisser Grenzen zu gestalten. Dabei kann die Motivation für Bilanzgestaltungen gerade bei gemeinnützigen Stiftungen ganz unterschiedlich sein.
Seit dem 1.11.2008 hat der Gesetzgeber mit der Unternehmergesellschaft („UG“) die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit einem Stammkapital von gerade einmal 1 € ermöglicht. Auch wenn die UG im wirtschaftlichen Bereich bereits als etabliert angesehen werden kann, ist im gemeinnützigen Sektor der Verein i.d.R. noch die erste Wahl der Rechtsform - v.a. wenn ein nennenswertes Ausstattungsvermögen, wie es etwa bei einer Stiftungserrichtung erforderlich wäre, nicht zur Verfügung steht. In einigen Bereichen stellt aber die gemeinnützige UG eine sinnvolle Alternative dar.
Crowdfunding gewinnt v.a. mit der Entwicklung des Internets zunehmend an Bedeutung. Dies gilt besonders auch für Nonprofits, werden potenzielle Spender und Investoren zur Projektfinanzierung doch schnell und kostengünstig erreicht. Mit Abläufen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten der „Schwarmfinanzierung“ setzen sich die Autoren der Roten Seiten auseinander. Beleuchtet werden u.a. Crowdsponsoring und Crowdinvesting, Aspekte des Gemeinnützigkeitsrechts, des Prospektrechts sowie des Finanzaufsichts- und Vertragsrechts.
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