Ein solcher Posten ist natürlich unbezahlt. Die G. und H. Murmann-Stiftung aus dem rheinischen Troisdorf, eine „rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts“, betreibt mit bescheidenen Mitteln Denkmalschutz in den neuen Bundesländern. Sie kennt nur ehrenamtliche Tätigkeit, die Verwaltungskosten beschränken sich auf Bankgebühren. Aus welchen Mitteln und wofür sollte da der Mit-Stifter, Vorsitzende und Geschäftsführer honoriert werden? Das Amt ist ohnedies unbezahlbar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-04-01 |
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