Ist beabsichtigt, eine gemeinnützige Stiftung in einer letztwilligen Verfügung zu begünstigen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob in diesem Zusammenhang die Anordnung einer Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) durch den Erblasser sinnvoll oder gar notwendig ist und wie diese ausgestaltet werden sollte. Der folgende Beitrag stellt insoweit Grundsätze der Testamentsvollstreckung dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.06.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-01 |
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