Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit dem Ableben des Testierenden. Mag dies auch, wie im Falle von Krankheit, nicht immer unerwartet geschehen, so kommt es dennoch zumeist plötzlich und führt zu sofortigem Handlungsbedarf. Tritt ein Testamentsvollstrecker (TV) sein Amt an, so muss er sich unverzüglich einen Überblick über den Nachlass und seine Aufgaben verschaffen. Das ihm anvertraute Vermögen zu sichern und zu erhalten, ist wesentlicher Bestandteil seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses. Dies gilt unabhängig davon, ob der TV als Abwicklungs- oder als Dauertestamentsvollstrecker agiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.05.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-01 |
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