Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 wurde in § 3 Nr. 26 EStG ein neuer Steuerfreibetrag in Höhe von jährlich 500 € für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft eingeführt. Dies haben gemeinnützige Organisationen zum Anlass genommen, pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zu zahlen. Das BMF hat diese Handhabung im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mehrfach unter Hinweis auf die zivilrechtlichen Vorschriften für pflichtwidrig erklärt, wenn die Satzung keine ausdrückliche Ermächtigung vorsieht [vgl. schon S&S 1/2009, S. 40, 2/2009, S. 40 f., 3/2009, S. 52]. Diese Auffassung hat zu erheblicher Unruhe bei Nonprofits geführt, die für ihre ehrenamtlich tätigen Organmitglieder Vergütungen zahlen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2009.04.23 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-08-01 |
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