Steuerbegünstigte Stiftungen können die in den Einzelsteuergesetzen geregelten steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen. Die Finanzbehörden prüfen allerdings regelmäßig, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen, insbesondere, ob die Geschäftsführung den Satzungsbestimmungen und den gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernissen entspricht. In diesem Zusammenhang können auch „betriebsnahe Veranlagungen“ oder Außenprüfungen unmittelbar vor Ort bei der jeweiligen Stiftung erfolgen. Mögliche Prüfungsschwerpunkte im Zusammenhang mit Steuerprüfungen bei gemeinnützigen Stiftungen zeigt dieser Beitrag auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.03.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
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