In Extremsituationen, konkret in Niedrigzinsphasen, muss darüber nachgedacht werden, auf welchem Wege Erträge für die Stiftungstätigkeit generiert werden können. Kommen Stifter in „guten“ Zinszeiten ohne Gedanken über eine Vermögensantastung und die Verwendung von Umschichtungsgewinnen für Stiftungszwecke aus, fehlt zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer differenzierenden Regelung, etwa in der Satzung oder in Anlagerichtlinien. Dabei sind die in den Landesstiftungsgesetzen verankerten Vermögenserhaltungsgebote in ihrer Ausgestaltung (Erhalt / Verbrauch / Antastung mit Wiederauffüllung) und in ihrem Umfang (real / nominal) jedenfalls für Extremszenarien dispositv.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2017.02.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-13 |
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