Die Stiftungsbehörden haben regelmäßig die Jahresabschlüsse von Stiftungen zu prüfen. Die jeweiligen Landesstiftungsgesetze enthalten hierzu im Detail teils unterschiedliche Rechtsgrundlagen. In einigen Ländern entwickelt sich in letzter Zeit die Verwaltungspraxis, Dritte (z.B. Wirtschaftsprüfer) mit der Prüfung zu betrauen. Das ist für die Stiftungen sehr kostenintensiv und kann insbesondere kleinere Organisationen an die Grenze der finanziellen Belastbarkeit treiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2010.05.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-01 |
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