Die Gattin des Bankvorstands in einer kleinen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist ehrenamtliche Vorstandsvorsitzende der örtlichen Bürgerstiftung und weist in dieser Funktion, so ist zu hören, einen nennenswerten Stifter undiplomatisch und brüsk zurück. Ihre Abwahl erfolgt nicht. Begründung hinter vorgehaltener Hand: „Wir haben doch alle noch Kredite bei ihrem Mann laufen.“ In einem Beratungsgespräch bei einer Bank in einer ländlichen Region Norddeutschlands heißt es: „Wir haben bei weiterem Wegzug der Jüngeren hier nur eine Chance, unsere Bilanzsumme nicht wegbrechen zu sehen, wenn wir die Alten (und ihr Geld) halten; deshalb gründen wir die örtliche Bürgerstiftung“. Aus Stiftungen aus Südwestdeutschland, die oftmals in großer Nähe zur öffentlichen Hand angesiedelt sind, sind Aussagen wie die folgende geläufig: „Das mit der Unabhängigkeit erklären Sie bitte unserem Bürgermeister, der zu seinem 60. Geburtstag nächstes Jahr eine Bürgerstiftung initiieren möchte, dass er da nicht den Vorsitz haben soll“. Solche Verquickungen zwischen Geschäft oder Amt und Bürgerstiftung, die aus der Ferne nach Provinzposse klingen, sind im Alltag einiger Bürgerstiftung ein misslicher, dem hehren Ziel abträglicher Umstand.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-01 |
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