Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) haben in größerem Umfang internationale Rechnungslegungsprinzipien in das deutsche Handelsrecht Eingang gefunden. So wurde § 249 Abs. 2 HGB (Aufwandsrückstellungen) ersatzlos gestrichen, da diese Regelung weder in den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS / IFRS noch den amerikanischen Rechnungslegungsstandard US-GAAP bekannt ist. Vor allem steuerbegünstigte Einrichtungen hatten bislang Aufwandsrückstellungen für Großreparaturen im Gebäudebereich gebildet, da bei ihnen die steuerliche Nichtanerkennung dieser Rückstellungen keine Rolle spielte. Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seinem Rechnungslegungshinweis (RH) 1.016 vom 29.5.2009 zu diesem Thema Stellung genommen. Als alternative Bilanzierungsmöglichkeit wird der so genannte Komponentenansatz vorgeschlagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2010.03.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-01 |
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