Die Gründe für die Umwandlung von Non-Profit-Organisationen (NPO) sind vielfältig: So kann es sich aus Gründen der Effizienzsteigerung als zweckmäßig erweisen, einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in eine Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft auszugliedern. Die Ausgliederung kann als Vorbereitung zur Veräußerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dienen. Anlass für die Ausgliederung der wirtschaftlichen Betätigung in eine eigenständige Rechtspersönlichkeit kann aber auch der Bedarf an zusätzlichem Kapital (Eigen- oder Fremdkapital) sein, das durch eine Aufnahme von Gesellschaftern im Wege einer Kapitalerhöhung oder durch die Emission hybrider Finanzierungsinstrumente (z.B. Schaffung von Genussrechtskapital, das mit dem Recht einer späteren Wandlung in Gesellschaftsanteile ausgestattet ist) eingeworben werden soll. Bekannte Beispiele hierfür sind die in der jüngeren Vergangenheit erfolgten Ausgliederungen von Profispielbetrieben (Lizenzspielerabteilungen) im Bereich der Ersten Fußballbundesliga vornehmlich in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.04.26 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
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