Soweit Stiftungen oder andere Körperschaften den Gemeinnützigkeitsstatus nach der Abgabenordnung (AO) für sich in Anspruch nehmen möchten, müssen die allgemeinen Voraussetzungen hierfür erfüllt sein. So muss ein steuerbegünstigter Zweck selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden. Ferner muss die tatsächliche Geschäftsführung in Übereinstimmung mit der Satzung erfolgen (§§ 51 ff. AO).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.01.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: