Seit dem 1.11.2008 hat der Gesetzgeber mit der Unternehmergesellschaft („UG“) die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit einem Stammkapital von gerade einmal 1 € ermöglicht. Auch wenn die UG im wirtschaftlichen Bereich bereits als etabliert angesehen werden kann, ist im gemeinnützigen Sektor der Verein i.d.R. noch die erste Wahl der Rechtsform - v.a. wenn ein nennenswertes Ausstattungsvermögen, wie es etwa bei einer Stiftungserrichtung erforderlich wäre, nicht zur Verfügung steht. In einigen Bereichen stellt aber die gemeinnützige UG eine sinnvolle Alternative dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.01.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-01 |
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