Das Leben wird digital umstellt. Menschen kommunizieren via E-Mail und Messaging-Diensten, bewegen sich in den zahlreichen sozialen Netzwerken, tauschen Fotos per Instagram oder sonstiger Cloud-Dienste aus und nutzen „wearables“ oder Installationen des „Smart Home“. Bei alledem hinterlassen sie wichtige Daten. Und so bleibt heute auch der Nachlass von der Digitalisierung nicht verschont. Echte Werte werden in Massenspeichern aufbewahrt und können kurzfristig von dort abgerufen werden, wenn die Zugänge und Passwörter verfügbar sind. Wird eine gemeinnützige Organisation Erbin, wird sie sich also mit dem digitalen Nachlass auseinanderzusetzen haben – ein durchaus komplexes und in technischer wie rechtlicher Hinsicht herausforderndes Thema. Es geht dabei um die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers betreffend informationstechnische Systeme einschließlich des gesamten elektronischen Datenbestands.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2018.02.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-10 |
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