Wie bei anderen Rechtsgebieten wird auch das Erbrecht zunehmend von der Gesetzgebung auf EU-Ebene beeinflusst. Einige neue Bestimmungen der letzten Jahre eröffnen Erblassern weiterführende Möglichkeiten, ihren Nachlass nach ihren Wünschen zu regeln. Zugleich schaffen sie aber auch Fallstricke, die es nicht nur beim Verfassen des Testaments zu beachten gilt. Mitunter wirken sich die Änderungen auch auf bereits bestehende letztwillige Verfügungen aus – und das nicht immer positiv.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.01.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-25 |
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