Vollumfänglich steuerbefreite Körperschaften sind bekanntlich nicht verpflichtet, E-Bilanzen zu übermitteln. Steuerbegünstigte Körperschaften wurden zwar seit Einführung der E-Bilanz durch eine sog. Nichtbeanstandungsregelung von der Pflicht zur Übermittlung verschont (BMF-Schreiben v. 28.9.2011). Diese „Schonzeit“ läuft jetzt aber aus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.06.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2016-02-17 |
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