Kleinere Stiftungen stehen gelegentlich in der Kritik, dass ihre Erträge nicht ausreichten, wirklich Sinvolles für das Gemeinwesen zu leisten. So beklagt Karsten Timmer, dass fast die Hälfte der neu gegründeten rechtsfähigen Stiftungen über weniger als 100.000 € Stiftungskapital verfügen und ergänzt, dass der Stifter oft besser beraten wäre, „sein Geld einmalig, aber dafür wirkungsvoll in ein zeitlich begrenztes Projekt zu investieren, durch eine Zustiftung eine bereits erfolgreich arbeitende Stiftung zu unterstützen oder der eigenen Stiftung nach einer gewissen Zeit den Verbrauch ihres Vermögens zu erlauben“ (Deutsche Stiftungen 4/2005, S. 9). Zudem bezeichnet Holger Benke (S&S 4/2006, S. 30) eine Vermögensausstattung in Höhe von 1 Mio. €. als unzureichend, da die Erträge die jährlichen Verwaltungskosten kaum decken könnten. Ist diese kritische Bewertung kleinerer Stiftungen angemessen, wird sie den Stiftern, die mitunter einen wesentlichen Teil ihres Vermögens weggeben, gerecht?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.05.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
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